Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Förderung für FuE-Projekte und Innovationen bei KMU
Das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein zentrales Förderinstrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen in Deutschland bei der Realisierung innovativer Projekte unterstützt. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu stärken, indem es finanzielle Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke und Markteinführungsmaßnahmen bereitstellt.
Kurzzusammenfassung des ZIM-Programms
Das Programm fördert die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die den internationalen Stand der Technik übertreffen. KMU können hierdurch Zugang zu erheblichen finanziellen Mitteln erhalten, um Risiken bei der Innovation zu minimieren und neue Märkte zu erschließen. Die Förderung erfolgt ausschließlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss, was es besonders attraktiv für unternehmerische Vorhaben macht.
Kumulierbarkeitsregeln im ZIM
Eine Kumulierung des ZIM mit anderen staatlichen Beihilfen ist grundsätzlich möglich, solange unterschiedliche förderfähige Kosten betroffen sind oder die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) nicht überschritten werden. Es ist erlaubt, das Programm mit Kredit- und Beteiligungsprogrammen wie dem ERP-Innovationsprogramm zu kombinieren. Förderungen für Managementleistungen und bestimmte Markteinführungsmaßnahmen unterliegen der De-minimis-Regelung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.
Potentielle monetäre Vorteile des ZIM
Das ZIM bietet hohe monetäre Vorteile durch Zuschüsse, die je nach Projektart und Unternehmensgröße variieren. Hier eine Übersicht über die Kategorien:
Zuschüsse
- FuE-Einzelprojekte: Bis zu 550.000 € förderfähige Kosten pro Unternehmen mit Fördersätzen von 25-45 %, abhängig von Unternehmensgröße und Region.
- FuE-Kooperationsprojekte: Bis zu 450.000 € pro Unternehmen, maximal 2.300.000 € pro Projekt, mit Fördersätzen von 30-60 %.
- Innovationsnetzwerke (Management): Bis zu 420.000 € (national) oder 520.000 € (international), mit degressiven Fördersätzen von 30-95 %.
- Durchführbarkeitsstudien: Bis zu 100.000 € pro Unternehmen mit Fördersätzen von 50-70 %.
- Markteinführungsmaßnahmen: Bis zu 60.000 € pro FuE-Projekt mit einem Fördersatz von 50 %.
Darlehen oder Steuervergünstigungen sind im ZIM nicht vorgesehen, da die Förderung rein zuschussbasiert ist. Die Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts ist hoch, da Zuschüsse mehrere Hunderttausend Euro erreichen können.
Indirekte Vorteile
Neben den direkten finanziellen Mitteln bietet das ZIM Zugang zu Netzwerken durch Innovationsnetzwerke, Unterstützung bei der Internationalisierung, Marktvorteile durch beschleunigte Markteinführung und erhöhte Sichtbarkeit, z. B. über Veranstaltungen wie den Innovationstag Mittelstand.
Bedingungen für die Antragsannahme im ZIM
Um förderfähig zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Antragsberechtigung: KMU und mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland (bis zu 1.000 Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen) sowie Forschungseinrichtungen bei Kooperationsprojekten.
- Projektanforderungen: Projekte müssen ein hohes technisches Risiko bergen, den internationalen Stand der Technik übertreffen und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Ohne Förderung darf das Projekt nicht oder nur mit erheblichem Zeitverzug umsetzbar sein, oder es muss durch die Förderung erweitert werden.
- Ausschlüsse: Keine Förderung bei bestehender Unterstützung durch andere FuE-Programme (Bund, Länder, EU), außer Kredit- oder Beteiligungsprogrammen. Unternehmen dürfen nicht in Schwierigkeiten sein (EU-Definition), kein Insolvenzverfahren darf laufen, und es dürfen keine offenen Rückforderungsanordnungen der EU-Kommission vorliegen.
- Kooperationsprojekte: Ausgewogene Partnerschaft ohne Dominanz eines Partners und Abschluss einer Kooperationsvereinbarung erforderlich.
- Antragsverfahren: Antragstellung vor Projektbeginn; bestehende Verträge nur mit aufschiebender Bedingung (Förderbewilligung). Unternehmen müssen über ausreichende technologische und finanzielle Ressourcen für Projekt und Eigenanteil verfügen.
Das ZIM ist ein wertvolles Tool für KMU, die ihre Innovationsaktivitäten vorantreiben möchten. Es unterstreicht die Bedeutung von FuE-Förderungen für den deutschen Mittelstand und trägt zur langfristigen Wettbewerbsstärke bei.