Pro FIT – Frühphasenfinanzierung: Förderung für technologieorientierte Startups in Berlin
Name des Förderprogramms
Pro FIT – Frühphasenfinanzierung
Kurzzusammenfassung
Die Pro FIT – Frühphasenfinanzierung der Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen in Berlin bei der Finanzierung von Anlaufkosten. Ziel ist der Aufbau der Unternehmensinfrastruktur und der Personalkapazitäten in den ersten Phasen der Gründung (Frühphase 1) und des Unternehmensausbaus parallel zu einem Innovationsprojekt (Frühphase 2). Förderfähig sind allgemeine Betriebskosten, die nicht direkt mit dem Innovationsprojekt oder Kundenaufträgen zusammenhängen.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung unterliegt den EU-Beihilferegeln gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014). Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die maximal zulässigen Beihilfegrenzen nicht überschritten werden. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Hoch (bis zu 500.000 € insgesamt für beide Phasen, davon max. 200.000 € in Frühphase 1; in Frühphase 1 als 50:50-Mix mit Darlehen)
- Darlehen: Hoch (bis zu 500.000 € insgesamt, in Frühphase 1 als 50:50-Mix mit Zuschüssen, in Frühphase 2 ausschließlich Darlehen; keine Banksicherheiten erforderlich, Finanzierungsanteil bis zu 100 %; spezifische Zinssätze und Laufzeiten werden individuell festgelegt und sind nicht öffentlich detailliert)
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant (keine spezifischen Steuererleichterungen im Rahmen dieses Programms)
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch (aufgrund der möglichen Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 € und der hohen Flexibilität durch 100 %-Finanzierung ohne Sicherheiten)
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu Beratung und Unterstützung durch die IBB, Netzwerkmöglichkeiten durch den Förderausschuss und externe Fachgutachter sowie potenzielle Marktvorteile durch die Stärkung der Innovationskraft.
Bedingungen für Antragsannahme
- Antragsberechtigt sind kleine, technologieorientierte Unternehmen mit Sitz in Berlin, die zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 12 Monate (Frühphase 1) bzw. 24 Monate (nur Frühphase 2) sind.
- Ein Innovationsprojekt („Ankerprojekt“) mit hohem Neuheitscharakter muss vorliegen, das den Technologie- und Innovationsbezug begründet.
- Ein detaillierter Geschäftsplan, eine Kurzbeschreibung des Ankerprojekts und eine persönliche Präsentation des Gründerteams müssen eingereicht werden.
- Positive Begutachtung durch externe Fachgutachter hinsichtlich Technologie, Marktumfeld, Markteinführungsstrategie, Planungskonsistenz und Team.
- Kaufmännische Prüfung der Unternehmensunterlagen und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers durch die IBB, inklusive angemessener Eigenbeteiligung der Gesellschafter.
- Antragstellung muss über das IBB-Kundenportal oder per Post mit den vorgeschriebenen Unterlagen erfolgen; unvollständige Anträge können abgelehnt werden.
- Regelmäßige Aktualisierung der Unternehmensplanung bei mehrjährigem Förderzeitraum; Änderungen können zu Reduzierungen der Förderung führen.
- Verpflichtung zur Vorlage von Jahresabschlüssen, quartalsweisen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Verwendungsnachweisen während der Förderphase.