KMU-Fonds Gründung & Wachstum: Förderprogramm für Gründer und KMU in Berlin

Name des Förderprogramms

KMU-Fonds Gründung & Wachstum

Kurzzusammenfassung

Der KMU-Fonds der Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler und Gründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin bei Investitionen, Betriebsübernahmen, Wachstums- und Auftragsvorfinanzierungen. Gefördert werden Neuansiedlungen, Übernahmen und Zukunftsprojekte durch Darlehen mit flexiblen Konditionen, teilweise in Kooperation mit Hausbanken.

Kumulierbarkeitsregeln

Eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen der IBB, des Bundes, des Landes und der Europäischen Union (z. B. GRW-Mittel) ist möglich. Darlehen können unter die „De-minimis“-Beihilferegelung (EU-Verordnung Nr. 1407/2013) fallen, was spezifische Vorgaben und Einschränkungen mit sich bringt. Zusätzlich kann über den Hausbankanteil oder im Rahmen von „Berlin Kredit“ eine Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg beantragt werden.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

Zuschüsse

Nicht relevant für dieses Programm (keine direkten Zuschüsse vorgesehen).

Darlehen

  • Höchstbetrag bis zu 10 Mio. EUR (in Kooperation mit Hausbanken oder privaten Kofinanzierern).
  • Direktdarlehen bis zu 250.000 EUR.
  • Mikrokredite bis zu 25.000 EUR (bis 50.000 EUR bei wissensintensiven/innovativen Unternehmen).
  • Laufzeit: Bis zu 20 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeiten möglich.
  • Verzinsung: Marktüblich, bei Konsortialfinanzierungen in Abstimmung mit der Hausbank.
  • Tilgung: In Raten, vorzeitige Tilgung mit Vorfälligkeitsentschädigung (bei Mikrokrediten entfällt diese unter Umständen).
  • Besonderheit: Bei Mikrokrediten keine banküblichen Sicherheiten oder Bereitstellungszinsen erforderlich.

Steuervergünstigungen

Nicht relevant für dieses Programm (keine Steuererleichterungen vorgesehen).

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – aufgrund der hohen Darlehenssummen (bis 10 Mio. EUR) und flexiblen Konditionen, insbesondere bei Mikrokrediten mit erleichterten Bedingungen.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu Beratung und Unterstützung durch die IBB bei der Antragstellung sowie potenzieller Netzwerkzugang durch Kooperationen mit Hausbanken und anderen Finanzierungspartnern.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Antragsteller müssen Freiberufler, Gründer oder KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin sein.
  • Das Vorhaben (z. B. Investition, Gründung, Wachstum) muss in einer Berliner Betriebsstätte umgesetzt werden.
  • Vorlage eines tragfähigen Unternehmenskonzepts, das die Wettbewerbsfähigkeit und die planmäßige Rückzahlung des Darlehens sicherstellt.
  • Antrag muss in der Regel vor Beginn des Vorhabens (z. B. vor erstem verbindlichen Auftrag oder Vertragsabschluss) gestellt werden.
  • Ab 25.000 EUR Darlehensbetrag sind bankübliche Sicherheiten oder selbstschuldnerische Bürgschaften (bei haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen) erforderlich; bei Mikrokrediten entfällt dies.
  • Keine Finanzierung bei Negativmerkmalen wie unbezahlten Steuerschulden, negativen Schufa-Einträgen, laufenden Mahnverfahren oder Insolvenzverfahren.
  • Nachweis der vertragsgemäßen Verwendung der Mittel innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vorhabens; Abweichungen über 20 % müssen mit der IBB abgestimmt werden.
  • Betriebsmittelfinanzierung nur im Zusammenhang mit Neugründung, Erweiterung oder Wachstum (keine klassischen Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen).
KMU-Fonds Gründung & Wachstum: Förderprogramm für Gründer und KMU in Berlin