Universalkredit der LfA Förderbank Bayern: Förderung für Unternehmen und Freiberufler
Name des Förderprogramms
Universalkredit
Kurzzusammenfassung
Der Universalkredit der LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR bei Investitionen, Betriebsmittelfinanzierung, Warenlageraufstockung oder Umschuldung. Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Kumulierbarkeitsregeln
Der Universalkredit UK5 unterliegt den EU-Beihilferegeln (De-minimis-Verordnung) und kann mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden, solange die Beihilfehöchstwerte nicht überschritten werden. Der UK7 ist beihilfefrei und unterliegt daher keinen Kombinationsbeschränkungen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Nicht relevant (keine Zuschüsse im Programm enthalten).
- Darlehen: Darlehensbetrag zwischen 25.000 EUR und 15 Mio. EUR pro Vorhaben; Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; Zinssatz individuell abhängig von Bonität und Besicherung (innerhalb vorgegebener Grenzen); Laufzeiten flexibel, bei Betriebsmitteln bis zu 10 Jahre, bei Investitionen orientiert an der Nutzungsdauer; Möglichkeit von Tilgungsfreijahren; Bereitstellungsprovision von 2 % p.a. für nicht abgerufene Beträge nach 6 Monaten.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant (keine Steuervergünstigungen im Programm enthalten).
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – aufgrund der hohen Darlehenssummen (bis zu 15 Mio. EUR) und der Möglichkeit, 100 % der Kosten zu finanzieren, sowie der flexiblen Konditionen und der Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ (bis zu 4 Mio. EUR mit 60 % Risikoübernahme durch die LfA).
Hinweis auf indirekte Vorteile
Die Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ erleichtert den Zugang zu Finanzierungen, da Banken durch die Risikoübernahme der LfA (60 %) eher bereit sind, Kredite zu gewähren. Dies kann die Finanzierungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhöhen.
Bedingungen für Antragsannahme
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR und einer Betriebsstätte in Bayern.
- Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank erfolgen; das Vorhaben muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung begonnen werden.
- Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittelfinanzierungen, Warenlageraufstockung und Umschuldungen; ausgeschlossen sind bestimmte Vorhaben (z. B. nach EEG/KWKG begünstigte Projekte im UK5) sowie private Kapitalanlagen.
- Bei Vorhaben außerhalb Bayerns muss ein langfristiger Bayerneffekt (Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhalt des bayerischen Standorts) nachgewiesen werden.
- Bei Betriebsaufspaltungen oder Vermietung/Verpachtung gelten spezifische Bedingungen zur wirtschaftlichen Einheit oder langfristigen gewerblichen Nutzung.