Innovationsgutscheine Bayern: Förderung für innovative KMU und Handwerksbetriebe

Das Förderprogramm Innovationsgutscheine Bayern (IGS) bietet wertvolle Unterstützung für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, indem es die Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen fördert. Die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen steht im Mittelpunkt. Es gibt zwei Varianten: den Innovationsgutschein Standard für kleinere Projekte und den Innovationsgutschein Spezial für umfangreichere, risikoreiche Vorhaben.

Kumulierbarkeitsregeln

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen für dasselbe Projekt ist ausgeschlossen. Pro Antragsteller sind innerhalb von 24 Monaten maximal drei Innovationsgutscheine möglich, bei Kooperationen von Unternehmen bis zu vier. Die Förderung unterliegt den EU-Beihilferegeln gemäß Art. 28 AGVO für Innovationsbeihilfen an KMU.

Potentielle monetäre Vorteile

Zuschüsse

  • Innovationsgutschein Standard: Fördersatz von 40 % (bis zu 60 % bei Bedingungen wie Sitz in Regionen mit Handlungsbedarf oder Beauftragung von Hochschulen). Förderfähige Ausgaben zwischen 4.000 € und 30.000 €, was einem Zuschuss bis zu 18.000 € entspricht – bewertet als mittel.
  • Innovationsgutschein Spezial: Fördersatz von 50 %, förderfähige Ausgaben zwischen 30.000 € und 80.000 €, was einem Zuschuss bis zu 40.000 € entspricht – bewertet als mittel bis hoch.

Darlehen und Steuervergünstigungen sind für dieses Programm nicht relevant.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Der finanzielle Vorteil ist mittel bis hoch, abhängig von der gewählten Variante und den förderfähigen Ausgaben. Bei maximaler Ausschöpfung des Innovationsgutschein Spezial kann der Zuschuss signifikant ausfallen.

Indirekte Vorteile

Neben den direkten Zuschüssen bietet das Programm Zugang zu Forschungseinrichtungen und Netzwerken. Es stärkt die Innovationskraft und schafft potenziellen Marktvorteil durch die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren.

Bedingungen für Antragsannahme

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder -bilanz unter 10 Mio. €, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben. Existenzgründer sind inkludiert, solange die Betriebsstätte spätestens bei Abrechnung in Bayern vorhanden ist.

  • Für den Innovationsgutschein Standard: Es muss eine technische Innovation vorliegen und der F&E-Dienstleister technische Kompetenz besitzen.
  • Für den Innovationsgutschein Spezial: Zusätzlich ist ein positives Votum eines unabhängigen Fachmanns erforderlich, voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern und Beauftragung einer universitären oder vergleichbaren Forschungseinrichtung.

Das Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen haben und nicht durch andere Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß AGVO oder solche mit nicht nachgekommenen Rückforderungsanordnungen sind ausgeschlossen.

Geförderte Leistungen müssen ausschließlich von externen F&E-Einrichtungen erbracht werden; interne Kosten oder Beratungsleistungen wie Strategieberatung sind nicht förderfähig.

Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden; ein Vertragsschluss vor Bewilligung führt zum Ausschluss.

Fristen

  • Projektstart innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligung.
  • Projektabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung.
  • Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten nach Projektabschluss.
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