Gründungskredit Bayern: Zinsvergünstigte Darlehen für Gründer und KMU im Bayerischen Mittelstandskreditprogramm
Name des Förderprogramms
Gründungskredit (im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms)
Kurzzusammenfassung
Der Gründungskredit des Freistaats Bayern unterstützt Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in Bayern bei Neugründungen, Betriebsübernahmen oder Investitionen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme. Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen über die LfA Förderbank Bayern, die über Hausbanken beantragt werden.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung kann mit anderen Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) kumuliert werden, solange die Beihilfehöchstintensitäten nicht überschritten werden. Eine Kumulierung mit De-minimis-Beihilfen ist möglich, wenn der Höchstbetrag der De-minimis-Verordnung eingehalten wird. Eine Kombination mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld ist ausgeschlossen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
Zuschüsse
Nicht relevant (keine direkten Zuschüsse, jedoch mögliche Tilgungszuschüsse im Einzelfall).
Darlehen
Darlehenshöhe bis zu 10 Mio. EUR pro Vorhaben, Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Zinssätze sind bonitäts- und risikogerecht, deutlich unter Marktniveau, besonders günstig in der GuW-Fördergebietskulisse (z. B. Cham, Freyung-Grafenau). Laufzeiten sind flexibel (bis zu 10 Jahre für Warenfinanzierungen, an Nutzungsdauer bei Investitionen orientiert), Tilgungsfreijahre möglich (mind. 1 Jahr). Bei Darlehen bis 2 Mio. EUR kann eine 60 %-Haftungsfreistellung der LfA die Absicherung erleichtern.
Steuervergünstigungen
Nicht relevant (keine direkten Steuervergünstigungen im Programm).
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – aufgrund der hohen Darlehenssumme (bis 10 Mio. EUR), der zinsgünstigen Konditionen und der Möglichkeit, 100 % der Kosten zu finanzieren.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Erleichterter Zugang zu Finanzierung durch Haftungsfreistellung und Unterstützung durch die LfA Förderbank Bayern; potenzieller Marktvorteil durch gestärkte Liquidität und Investitionsfähigkeit.
Bedingungen für Antragsannahme
- Antragsteller müssen Existenzgründer, KMU oder Freiberufler mit Betriebsstätte/Niederlassung in Bayern sein (oder diese durch das Vorhaben schaffen).
- Förderung gilt nur für Vorhaben innerhalb der ersten 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt des Antrags bei der Hausbank noch nicht begonnen haben.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein; wirtschaftlich unerhebliche Finanzierungshilfen (z. B. bei sehr guter Vermögenslage) werden nicht gewährt.
- Der Investitionsort muss in Bayern liegen.
- Das Vorhaben muss innerhalb eines Jahres nach Zusage der Mittel beginnen können.
- Nicht förderfähig sind Ersatzbeschaffungen, Umschuldungen oder Sanierungen.
- Antragstellung erfolgt über die Hausbank, die den Antrag an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet.
Diese Analyse bietet eine klare und präzise Übersicht über den Gründungskredit, um Unternehmen ohne juristische Vorkenntnisse die wesentlichen Vorteile und Bedingungen verständlich zu machen.