Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Förderung für FuE-Projekte bei KMU

Das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein zentrales Förderinstrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen in Deutschland bei der Realisierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) unterstützt. Ziel des Programms ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Es fördert Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke sowie Leistungen zur Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen. In diesem Beitrag analysieren wir die wesentlichen Aspekte des ZIM, einschließlich Kumulierbarkeit, monetärer Vorteile und Antragsbedingungen.

Kurzzusammenfassung des Förderprogramms

Das ZIM richtet sich an Unternehmen, die innovative Lösungen entwickeln möchten, die den internationalen Stand der Technik übertreffen. Förderfähig sind Projekte, die auf neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und umfasst sowohl nationale als auch internationale Kooperationen. Besonders vorteilhaft ist die Flexibilität: Unternehmen können allein oder in Partnerschaft mit Forschungseinrichtungen oder anderen Firmen agieren. Durch das Programm entstehen nicht nur finanzielle Entlastungen, sondern auch Netzwerke, die langfristig den Marktzugang erleichtern.

Kumulierbarkeitsregeln im ZIM

Eine der Stärken des ZIM liegt in seiner Kompatibilität mit anderen Förderungen. Förderungen aus dem ZIM können mit weiteren staatlichen Beihilfen kombiniert werden, solange sie unterschiedliche beihilfefähige Kosten betreffen. Bei überschneidenden Kosten ist eine Kumulierung erlaubt, vorausgesetzt, die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten oder -beträge nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU werden nicht überschritten. Ebenso möglich ist die Kombination mit Kredit- und Beteiligungsprogrammen wie dem ERP-Innovationsprogramm, immer unter Beachtung der Beihilfegrenzen. Diese Regeln ermöglichen es Unternehmen, Fördermittel optimal zu stacken und umfassende Projektfinanzierungen zu realisieren.

Potentielle monetäre Vorteile des ZIM

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Die Förderung als Zuschuss ist hochattraktiv und kann erhebliche Summen umfassen. Für FuE-Projekte stehen bis zu 380.000 € pro Unternehmen und bis zu 190.000 € pro Forschungseinrichtung zur Verfügung. Die Fördersätze variieren zwischen 25 % und 55 %, abhängig von Unternehmensgröße, Region und Projektart. Kooperationsprojekte sind auf maximal 2.000.000 € pro Gesamtprojekt begrenzt. Für Netzwerkmanagementleistungen gelten Obergrenzen von 380.000 € (national) bzw. 450.000 € (international). Zusätzlich werden Leistungen zur Markteinführung mit bis zu 50.000 € pro FuE-Projekt unterstützt.

  • Darlehen: Nicht anwendbar, da das ZIM ausschließlich nicht rückzahlbare Zuschüsse vergibt.

  • Steuervergünstigungen: Keine direkten steuerlichen Vorteile im Programm vorgesehen.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Der monetäre Wert des ZIM wird als hoch eingestuft, da die potenziell hohen Zuschüsse je nach Projektumfang und Unternehmensgröße eine erhebliche finanzielle Unterstützung bieten. Besonders für ambitionierte FuE-Initiativen in KMU kann dies den Unterschied zwischen Machbarkeit und Stillstand bedeuten.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Neben den direkten Zuschüssen bietet das ZIM indirekte Vorteile wie den Zugang zu Innovationsnetzwerken, Unterstützung bei der Internationalisierung durch internationale Projekte und erhöhte Sichtbarkeit via Veranstaltungen wie dem Innovationstag Mittelstand. Langfristig trägt es zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei, was die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen stärkt.

Bedingungen für die Antragsannahme

Um eine Förderung im Rahmen des ZIM zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Antragsberechtigung: KMU (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €) und mittelständische Unternehmen (weniger als 500 Mitarbeiter, gleiche Umsatz-/Bilanzgrenzen) mit Sitz in Deutschland. Für Kooperationsprojekte sind auch nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen antragsberechtigt, sofern sie mit einem förderfähigen Unternehmen kooperieren.

  • Projektanforderungen: Die Projekte müssen innovativ sein und den internationalen Technikstand übertreffen. Sie dürfen vor Antragseingang nicht begonnen haben. Bei Kooperationen ist eine ausgewogene Partnerschaft erforderlich (kein Partner übernimmt mehr als 70 % der Personenmonate bei bilateralen Projekten oder 50 % bei mehreren Partnern).

  • Kapazitäten und Eigenanteil: Unternehmen müssen über ausreichende technologische und finanzielle Ressourcen verfügen und einen Eigenanteil leisten können.

  • Ausschlüsse: Förderung ist nicht möglich, wenn das Projekt bereits durch andere FuE-Programme des Bundes, der Länder oder der EU unterstützt wird (außer Kredit-/Beteiligungsprogrammen). Routinemäßige Änderungen oder nicht-technologische Projekte sind ausgeschlossen.

  • Antragsverfahren: Anträge werden auf offiziellen Formularen bei den Projektträgern eingereicht: VDI/VDE-IT für Einzelprojekte und Netzwerke, AiF Projekt GmbH für Kooperationsprojekte und ZIM International.

Das ZIM stellt somit eine wertvolle Opportunity für innovative KMU dar, die ihre FuE-Aktivitäten vorantreiben möchten. Mit seiner breiten Anwendbarkeit und hohen Förderquoten trägt es maßgeblich zur Stärkung der deutschen Innovationslandschaft bei.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Förderung für FuE-Projekte bei KMU