BW Pre-Seed: Förderprogramm für innovative Start-ups in Baden-Württemberg
Das Förderprogramm BW Pre-Seed richtet sich an junge, innovative Unternehmen in der Frühphase, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Es zielt darauf ab, diese Start-ups finanziell zu unterstützen, damit sie marktreif werden und für institutionelle Investoren attraktiv. Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbarer Zuschuss in Kooperation mit Betreuungspartnern wie Inkubatoren und Acceleratoren.
Kurzzusammenfassung des Programms
BW Pre-Seed unterstützt Unternehmen, die noch nicht marktreif sind, mit finanziellen Mitteln, um sie finanzierungsreif zu machen. Es ist speziell für Start-ups mit Investitionsstandort in Baden-Württemberg konzipiert. Die Umsetzung erfolgt über zugelassene Betreuungspartner, die eine enge Begleitung bieten. Die Förderung beträgt in der Regel zwischen 50.000 € und 200.000 €, in Ausnahmefällen bis zu 400.000 €, wobei der Landesanteil bis zu 80 % (max. 160.000 €) als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Monetäre Vorteile und Bewertung
Zuschüsse
Die Kernkomponente des Programms sind Zuschüsse mit hohem Volumen. Die Gesamtfinanzierung liegt typischerweise bei 50.000 € bis 200.000 €, kann aber in besonderen Fällen auf bis zu 400.000 € ansteigen. Der Landesanteil beträgt bis zu 80 %, was einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss von maximal 160.000 € ermöglicht. Dies macht den monetären Mehrwert als hoch einzustufen, da es eine erhebliche finanzielle Entlastung für Frühphasen-Start-ups darstellt.
Darlehen und Steuervergünstigungen
Es gibt keine Darlehenskomponente oder Steuervergünstigungen im Rahmen von BW Pre-Seed. Der Fokus liegt rein auf den Zuschüssen.
Indirekte Vorteile
Neben den direkten finanziellen Mitteln profitieren geförderte Unternehmen von einem starken Netzwerkzugang durch die Betreuungspartner. Dazu gehören Inkubatoren und Acceleratoren, die bei der Entwicklung von Prototypen, Geschäftsmodelle und der Anbindung an Business Angels sowie VC-Gesellschaften unterstützen.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung kann mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden, solange die Beihilfeintensität oder der Höchstbetrag nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) eingehalten wird. Der Maximalbetrag liegt bei 500.000 € pro Unternehmen, für kleine innovative Unternehmen bis zu 1.000.000 €. Es müssen unterschiedliche beihilfefähige Kosten oder Überschneidungen berücksichtigt werden, um die Obergrenzen nicht zu überschreiten.
Bedingungen für die Antragsannahme
Um für BW Pre-Seed in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Unternehmensstatus: Junge juristische Personen des Privatrechts mit Investitionsstandort in Baden-Württemberg (Betriebsstätte oder Niederlassung, mehr als 50 % der Mitarbeiterkapazitäten vor Ort).
Innovationsgrad: Das Gründungsvorhaben muss innovativ sein und noch keine Marktreife erreicht haben.
Betreuungspartner: Eine Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Betreuungspartner (z. B. Inkubator oder Accelerator) ist obligatorisch. Dieser muss ein positives Votum zur Finanzierung abgeben.
Ministerielle Zustimmung: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg muss dem Votum zustimmen.
Antragsfrist: Der Antrag ist innerhalb von 6 Wochen nach der ministeriellen Zustimmung bei der L-Bank einzureichen.
Zweckbindung und Laufzeit: Die Förderung ist zweckgebunden, muss wirtschaftlich und sparsam genutzt werden und gilt für einen Förderzeitraum von in der Regel 2 Jahren.
Rückzahlung und Wandlung: Akzeptanz von Rückzahlungs- und Wandlungsvorbehalten ist erforderlich. Rückzahlung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit oder bei bestimmten Finanzierungsrunden; eine Wandlung in Geschäftsanteile ist möglich.
Ausschlüsse: Unternehmen in Schwierigkeiten oder solche, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind nicht förderfähig.
Das BW Pre-Seed Programm bietet eine wertvolle Brücke für innovative Start-ups in Baden-Württemberg, um den Übergang von der Idee zur Investitionsreife zu meistern.