ERP-Gründerkredit – StartGeld: Zinsgünstige Förderung für Gründer und kleine Unternehmen
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist ein attraktives Förderprogramm, das Existenzgründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen in Deutschland hilft, ihre Ideen umzusetzen. Es bietet einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 125.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel. Die KfW übernimmt dabei 80 % des Ausfallrisikos für den Finanzierungspartner, was die Kreditvergabe erleichtert.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Die Kombination mit anderen Fördermitteln, wie Zuschüssen oder Krediten, ist grundsätzlich erlaubt, solange die EU-Beihilferegeln eingehalten werden. Dazu gehört die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro über drei Jahre. Für Stromerzeugungsanlagen gelten spezielle Einschränkungen bei staatlichen Beihilfen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Nicht relevant, da das Programm keine Zuschüsse enthält.
- Darlehen: Bis zu 125.000 Euro Kredit, davon maximal 50.000 Euro für Betriebsmittel. Der Zinssatz ist kapitalmarktorientiert und wird bei Zusage festgelegt, vergünstigt durch das ERP-Sondervermögen. Laufzeiten betragen 2 bis 10 Jahre, mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Die Rückzahlung erfolgt monatlich in gleich hohen Raten nach der tilgungsfreien Phase.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant, da das Programm keine Steuervorteile bietet.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – dank der hohen Kredithöhe von bis zu 125.000 Euro, der zinsgünstigen Konditionen und der 80-prozentigen Risikoübernahme durch die KfW, die die Finanzierung erleichtert.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Das Programm ermöglicht Zugang zu einem Netzwerk von Finanzierungspartnern wie Banken und Sparkassen sowie Unterstützung bei der Unternehmensgründung durch vereinfachte Finanzierungsoptionen.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsteller müssen natürliche Personen oder kleine Unternehmen sein, die weniger als 50 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme unter 10 Millionen Euro aufweisen. Die Aktivität am Markt darf weniger als 5 Jahre betragen.
Die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Antragstellers muss nachgewiesen werden. Der Sitz des Unternehmens und der Investitionsort müssen in Deutschland liegen. Das Vorhaben muss nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen und umwelt- sowie sozialrechtliche Standards erfüllen.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner gestellt werden. Es gibt keine Förderung für Umschuldungen, Nachfinanzierungen, bestimmte Baumaßnahmen wie Betreutes Wohnen oder Unternehmen mit einer Beteiligung von Kreditinstituten oder Versicherungen über 25 %.
Ein Businessplan ist erforderlich, der die Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt- und Konkurrenzsituation sowie die Qualifikation des Antragstellers beschreibt. Bankübliche Sicherheiten müssen gestellt werden; bei haftungsbeschränkten Unternehmen ist eine quotale Mithaft der Anteilseigner notwendig.