Innovationsgutscheine für KMU in Baden-Württemberg: Förderung für FuE-Projekte
Das Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg bietet wertvolle Unterstützung für innovative Projekte. Es richtet sich speziell an KMU und Start-ups, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) durchführen möchten. In diesem Beitrag analysieren wir die wesentlichen Aspekte des Programms, um Ihnen einen klaren Überblick zu geben.
Name des Förderprogramms
Das Programm trägt den Namen Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Baden-Württemberg). Es ist eine gezielte Initiative des Landes Baden-Württemberg, um Innovationen in der regionalen Wirtschaft voranzutreiben.
Kurzzusammenfassung
Dieses Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups in Baden-Württemberg bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE). Der Fokus liegt auf der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Es gibt drei Varianten:
- Innovationsgutschein BW: Bis zu 7.500 € Förderung.
- Hightech BW: Bis zu 20.000 € für Unternehmen, die älter als 5 Jahre sind.
- Start-up BW: Bis zu 20.000 € für Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind.
Die Förderung deckt bis zu 50 % der Kosten für externe FuE-Dienstleistungen ab. Bei den Varianten Hightech BW und Start-up BW werden zudem Materialkosten berücksichtigt. So können Unternehmen kostengünstig externe Expertise nutzen, um ihre Innovationsideen voranzutreiben.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe gemäß der EU-Verordnung 2023/2831. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen für dasselbe Vorhaben ist nicht zulässig. Unternehmen sind verpflichtet, eine De-minimis-Erklärung abzugeben, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Beihilfegrenzen eingehalten werden. Dies gewährleistet Transparenz und Einhaltung der EU-Vorgaben.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
Zuschüsse:
- Innovationsgutschein BW: Niedrig, bis 7.500 € bei einem Fördersatz von 50 %.
- Innovationsgutschein Hightech BW: Mittel, bis 20.000 € bei 50 % Fördersatz.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Mittel, bis 20.000 € bei 50 % Fördersatz.
Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm.
Steuervergünstigungen: Nicht direkt vorgesehen, jedoch Hinweis: Zuschüsse können als Betriebseinnahmen gelten oder Anschaffungskosten mindern, was steuerliche Auswirkungen haben kann.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der monetäre Mehrwert wird als mittel eingestuft und hängt von der gewählten Variante ab. Die finanziellen Vorteile reichen von 7.500 € bis 20.000 €, was für KMU und Start-ups eine relevante Unterstützung darstellt, ohne extrem hohe Summen zu umfassen.
Indirekte Vorteile
Neben den direkten Zuschüssen bietet das Programm Zugang zu wissenschaftlichem Know-how durch Kooperationen mit FuE-Einrichtungen. Dies kann zu Marktvorteilen durch innovative Entwicklungen führen und die Markt- oder Fertigungsreife von Produkten unterstützen.
Bedingungen für Antragsannahme
Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Antragsteller sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder Freie Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Kriterien: Maximal 100 Beschäftigte, maximal 20 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme im Vorjahr (inklusive verbundener Unternehmen).
Für Start-up BW: Das Unternehmen darf maximal 5 Jahre alt sein. Für Hightech BW muss es älter als 5 Jahre sein.
Das Vorhaben muss einen hohen Innovationsgrad aufweisen und sich auf vorwettbewerbliche FuE-Aktivitäten konzentrieren (keine kommerzielle Verwertung von Prototypen).
Förderfähige Kosten umfassen ausschließlich externe FuE-Dienstleistungen (bei Hightech/Start-up auch Materialkosten). Es dürfen keine Verbindungen zwischen Antragsteller und FuE-Einrichtung bestehen.
Pro Unternehmen maximal ein Gutschein pro Kalenderjahr, insgesamt maximal zwei Gutscheine (für Hightech/Start-up). Vorherige Vorhaben müssen abgeschlossen sein.
Das Vorhaben darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen. Der Hauptsitz muss während des Bewilligungszeitraums in Baden-Württemberg bleiben.
Bei der Antragstellung ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Benennung der FuE-Einrichtung erforderlich.
Diese Analyse bietet eine klare und präzise Übersicht über das Förderprogramm, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Unternehmen, die eine Förderung für innovative Projekte suchen. Für weitere Details oder Unterstützung bei der Antragstellung steht die L-Bank als Ansprechpartner zur Verfügung.