Bundeswettbewerb Zukunft Region: Förderung für strukturschwache Regionen in Deutschland
Das Förderprogramm Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK) zielt darauf ab, strukturschwache Regionen in Deutschland zu stärken. Es fördert die regionale Wirtschaftskraft und nachhaltige Entwicklung durch die Vernetzung von Akteuren und die Umsetzung praxisorientierter Projekte. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der wirtschaftlichen Dynamik und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
Kurzzusammenfassung des Förderprogramms
Das Programm richtet sich an regionale Verbünde und umfasst thematische Förderaufrufe wie „regioNachhaltig“ und „Stärkung der Wertschöpfung vor Ort“. Es unterstützt Projekte, die regionale Herausforderungen angehen und langfristige Impulse setzen. Derzeit ist die Antragsstellung für den aktuellen Förderaufruf geschlossen, mit einer Frist vom 24.05.2024.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung folgt den EU-Beihilferegeln. Eine Kombination mit anderen Programmen ist möglich, solange die Vorgaben zur Beihilfeintensität und Kumulierung eingehalten werden. Im Einzelfall ist eine genaue Prüfung notwendig, um Doppel Förderungen zu vermeiden.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Hoch (über 50.000 €) – Die Förderung umfasst in der Regel größere Beträge für regionale Projekte, abhängig von der Projektgröße und den bewilligten Vorhaben (z. B. 17 Projekte im aktuellen Förderaufruf).
- Darlehen: Nicht relevant – Das Programm bietet keine Darlehen.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant – Es sind keine Steuererleichterungen vorgesehen.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – Basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen für umfassende regionale Projekte.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu Netzwerken regionaler Akteure, Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und langfristige Marktvorteile durch nachhaltige Entwicklung und Vernetzung.
Bedingungen für Antragsannahme
- Antragsteller müssen regionale Verbünde oder Kooperationen aus strukturschwachen Regionen sein (in Ausnahmefällen auch nicht strukturschwache Regionen für präventive Ansätze).
- Projekte müssen sich an den thematischen Schwerpunkten der Förderaufrufe orientieren (z. B. Nachhaltigkeit oder Wertschöpfung vor Ort).
- Einreichung von Projektskizzen in einem zweistufigen Verfahren (Konzeptphase und Umsetzungsphase) innerhalb der festgelegten Fristen.
- Bewertung durch eine unabhängige Jury aus Experten der Wirtschaft, Wissenschaft und Regionalentwicklung.
- Nachweis eines erkennbaren Beitrags zur regionalen Wirtschaftsentwicklung und zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
- Einhaltung der Förderrichtlinien vom 25.06.2024 und der EU-Beihilferegeln.
Diese Analyse bietet eine klare und präzise Übersicht über das Förderprogramm „Zukunft Region“ und unterstützt Unternehmen sowie regionale Akteure bei der Bewertung der Relevanz und der potenziellen Vorteile. Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Antragstellung steht die Service-Hotline (030 310078-5511) oder die E-Mail-Adresse zukunft-region@vdivde-it.de zur Verfügung.