Analyse des Förderprogramms: Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ Thüringen) | Förderflink
Das Förderprogramm LSZ Thüringen zielt auf die Förderung eines solidaren Zusammenlebens zwischen den Generationen ab und unterstützt Kommunen in Thüringen bei der Entwicklung familienfreundlicher Strukturen. In diesem Beitrag analysieren wir die Kernaspekte des Programms, einschließlich Zielen, Förderregeln und Anforderungen, um Ihnen einen umfassenden Überblick über das LSZ Thüringen zu geben.
Name des Förderprogramms
Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ Thüringen)
Kurzzusammenfassung
Das LSZ Thüringen unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Schaffung einer bedarfsgerechten, familienfreundlichen Infrastruktur. Das Programm stärkt das Zusammenleben der Generationen durch Projekte in sechs Handlungsfeldern, wie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildung und einem attraktiven Wohnumfeld. Die Förderung erfolgt dezentral und basiert auf lokalen Bedarfsanalysen sowie integrierten Plänen, um die individuellen Bedürfnisse der Regionen optimal zu adressieren.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Doppelförderung mit anderen Programmen des Freistaats Thüringen ist ausgeschlossen. Die Kombination mit Drittmitteln, etwa aus Bund oder EU, ist jedoch möglich. Dabei übernimmt das Land bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten (abzüglich Drittmittel), während mindestens 30 % Eigenmittel von den Kommunen erforderlich sind. EU-Beihilferegeln werden nicht explizit erwähnt, aber allgemeine haushaltsrechtliche Vorschriften gemäß ThürLHO müssen eingehalten werden.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Hoch – Das jährliche Budget des Landes beträgt mindestens 15.920.000 € und wird auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt, basierend auf Kriterien wie Bevölkerungszahl und Armutsquote. Der Förderhöchstbetrag pro Kommune wird individuell berechnet und deckt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten ab.
- Darlehen: Nicht relevant, da das Programm keine Darlehenskomponente enthält.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant, da keine steuerlichen Vorteile vorgesehen sind.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – Aufgrund des hohen Gesamtvolumens der Zuschüsse und der potenziell umfassenden Unterstützung für kommunale Projekte im Kontext des LSZ Thüringen bietet das Programm erhebliche finanzielle Entlastung.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Neben den direkten Zuschüssen ermöglicht das Programm Zugang zu Netzwerken durch Vernetzungs- und Beteiligungsprozesse. Es stärkt die regionale Infrastruktur und verbessert die Lebensqualität, was langfristig wirtschaftliche Vorteile für Kommunen und Familien in Thüringen bringen kann.
Bedingungen für Antragsannahme
- Einreichung eines fachspezifischen, integrierten Plans, der eine Bestands- und Bedarfsanalyse sowie konkrete Projekte in den Handlungsfeldern umfasst. Der Plan darf nicht älter als 5 Jahre sein und frühestens 2018 erstellt worden sein.
- Sicherstellung der Trägerpluralität mit Vorrang für freie Träger bei der Projektförderung.
- Einhaltung fachlicher Empfehlungen und Qualitätsstandards des zuständigen Ministeriums, beispielsweise für Familienzentren oder Seniorenbüros.
- Antragstellung bis zum 15. November des Vorjahres beim Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie.
- Nachweis der Eigenmittelbeteiligung in Höhe von mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Kosten durch Landkreise oder kreisfreie Städte.
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung; die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Dieses Förderprogramm LSZ Thüringen bietet Kommunen in Thüringen wertvolle Möglichkeiten, um generationenübergreifende Projekte umzusetzen und die regionale Entwicklung voranzutreiben.