Förderung der Inklusion in der Erwachsenenbildung Thüringen: Zuschüsse bis 250.000 € für Barrierefreiheit
Das Förderprogramm der Inklusion in der Erwachsenenbildung, auch als Inklusionsrichtlinie bekannt, wird vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) verwaltet. Es richtet sich speziell an anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen und deren Landesorganisationen in Thüringen. Das Ziel ist die Herstellung und Optimierung von Barrierefreiheit in Gebäuden und Ausstattung, um Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu machen.
Kurzzusammenfassung des Programms
Dieses Förderprogramm unterstützt Investitionen, die die Inklusion in der Erwachsenenbildung fördern. Es deckt Maßnahmen ab, die Barrieren abbauen und eine barrierefreie Umgebung schaffen. Durch die Förderung werden Einrichtungen befähigt, ihre Angebote für alle Zielgruppen zu öffnen, insbesondere für Personen mit Behinderungen. Die Initiative trägt zur gesellschaftlichen Inklusion bei und stärkt die Qualität der Erwachsenenbildung in Thüringen.
Kumulierbarkeitsregeln
In den verfügbaren Informationen werden keine expliziten Regelungen zur Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen genannt. Die Förderung richtet sich jedoch nach den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (ANBest-P/ANBest-Gk). Im Einzelfall müssen EU-Beihilferegeln sowie andere nationale Vorgaben geprüft werden, um eine Kumulation zu ermöglichen oder Einschränkungen zu identifizieren.
Potentielle monetäre Vorteile
Das Programm bietet erhebliche finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse. Die Förderquote beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit einem Höchstbetrag von 250.000 € pro Projekt. Darlehen oder Steuervergünstigungen sind nicht vorgesehen.
Die Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts ist hoch, da die hohe Zuschussquote und der maximale Förderbetrag eine starke Entlastung für berechtigte Träger darstellen. Indirekte Vorteile umfassen den Zugang zu einem beratenden Gremium mit Experten und Vertretern relevanter Organisationen. Dies schafft Netzwerkmöglichkeiten und fachliche Unterstützung. Zudem kann die Umsetzung von Barrierefreiheit die Attraktivität der Einrichtung steigern und neue Zielgruppen ansprechen.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger anerkannter Erwachsenenbildungseinrichtungen in Thüringen sowie deren Landesorganisationen, wie zum Beispiel LOFT und TVV. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich.
Die Investitionen müssen einen Mindestwert von 5.000 € (inklusive Umsatzsteuer) pro Fördergegenstand erreichen. Bei Baumaßnahmen gilt die Einhaltung der technischen Baubestimmungen für Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 als verpflichtend.
Anträge sind bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr beim TMBJS einzureichen. Für das Jahr 2020 gab es Sonderfristen. Geförderte Maßnahmen müssen einen klaren Bedarf decken, wobei einrichtungs- und trägerübergreifende Konzepte priorisiert werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; die Bewilligung erfolgt nach Ermessen des TMBJS im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.