Enabling Start-up: Förderung für Unternehmensgründungen in Quantentechnologien und Photonik | Förderflink
Das Förderprogramm Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) betrieben. Es richtet sich an Start-ups in der Gründungsphase, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Quantentechnologie und Photonik umsetzen möchten. Das Ziel ist es, innovative Ideen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in anwendungsorientierte und wirtschaftlich verwertbare Lösungen zu überführen. Gefördert werden Einzelvorhaben oder Verbundprojekte mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen in zwei Modulen – Pilot- und Hauptmodul – als nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Kumulierbarkeit des Förderprogramms
Die Förderung folgt den EU-Beihilferegeln gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), speziell Artikel 25 für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist möglich, solange unterschiedliche beihilfefähige Kosten betroffen sind oder die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden. Beispielsweise können bis zu 80 % bei industrieller Forschung unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Eine Kumulierung mit De-minimis-Beihilfen ist jedoch ausgeschlossen, wenn dadurch die Beihilfeintensitäten überschritten würden. Dies ermöglicht eine flexible Finanzierung von Projekten in Quantentechnologien und Photonik, solange die Regelungen eingehalten werden.
Monetäre Vorteile und indirekte Nutzen
Zuschüsse als Kernkomponente
Das Programm bietet hohe Zuschüsse, die je nach Modul variieren. Im Pilotmodul stehen bis zu 100.000 € für Projekte mit einer Dauer von bis zu 18 Monaten zur Verfügung. Das Hauptmodul umfasst höhere Beträge über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren, wobei mindestens 40 % der Fördermittel direkt dem Start-up zugutekommen. Die genaue Höhe hängt vom Innovationsgrad und dem Finanzbedarf ab. Darlehen oder Steuervergünstigungen sind im Programm nicht vorgesehen.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der monetäre Vorteil wird als hoch eingestuft, da die Zuschüsse – insbesondere im Hauptmodul – weit über 50.000 € hinausgehen können, abhängig vom Projektumfang und der Innovationshöhe in Quantentechnologien und Photonik.
Indirekte Vorteile
Neben den direkten Finanzmitteln gewinnt man Zugang zu Netzwerken und Innovationsökosystemen. Die Einbindung in Forschungsumfelder fördert Kooperationen mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und potenziellen Investoren. Zudem unterstützt das Programm die Marktorientierung, was langfristig den Erfolg von Start-ups in Photonik und Quantentechnologie stärkt.
Bedingungen für die Antragsannahme
Im Pilotmodul sind ausschließlich Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Im Hauptmodul können Start-ups (jünger als 3 Jahre, innovativ mit Wachstumspotenzial), KMU, mittelständische Unternehmen (bis 1.000 Mitarbeiter, maximal 100 Mio. € Umsatz) sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Verbundprojekten teilnehmen.
Ein technologischer Proof-of-Principle ist für das Hauptmodul erforderlich und kann im Pilotmodul erbracht werden. Die Projektresultate müssen primär dem Start-up zugutekommen und in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz genutzt werden. Bei Auszahlung der Förderung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland notwendig.
Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst wird eine Projektskizze bis zum 31.12.2025 eingereicht, bei positiver Bewertung folgt ein förmlicher Antrag über das System easy-Online. In Verbundprojekten sind maximal 3 geförderte Partner zulässig, und Kooperationsvereinbarungen sind obligatorisch. Eine angemessene Eigenbeteiligung an den Projektkosten wird vorausgesetzt, wobei die Förderquote nach AGVO und der Anwendungsnähe des Vorhabens festgelegt wird.
Dieses Förderprogramm bietet eine wertvolle Chance für innovative Gründungen in den Zukunftstechnologien Quantentechnologie und Photonik.