FIT Verbundvorhaben: Förderung für industrielle Forschung und Innovationen in Schleswig-Holstein
Das FIT Verbundvorhaben (Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers) ist ein zentrales Förderprogramm in Schleswig-Holstein. Es richtet sich an Verbundvorhaben in der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende Lösungen wesentlich zu verbessern.
Kurzzusammenfassung des Programms
Das Programm fördert Kooperationen zwischen mindestens einer Forschungseinrichtung und einem Unternehmen, wobei bei mehreren Unternehmen mindestens ein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) beteiligt sein muss. Der Fokus liegt auf Projekten, die den Zielen der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein (RIS3.SH) entsprechen. Es unterstützt den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, um innovative Entwicklungen voranzutreiben.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung folgt den EU-Beihilferegeln, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), Artikel 25. Eine Kumulierung mit anderen Beihilfen ist erlaubt, solange die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden. Bei Rückforderungsentscheidungen der Europäischen Kommission muss dies der Bewilligungsbehörde gemeldet werden, was zu einer Aussetzung von Auszahlungen bis zur Rückzahlung führen kann.
Potentielle monetäre Vorteile
Das Programm bietet ausschließlich nicht rückzahlbare Zuschüsse, die je nach Unternehmensgröße und Projektart variieren. Die Förderhöhe kann hoch ausfallen und deckt einen erheblichen Teil der förderfähigen Kosten ab:
- Für Großunternehmen: bis zu 50 % bei industrieller Forschung und 25 % bei experimenteller Entwicklung.
- Für mittlere Unternehmen: bis zu 60 % bei industrieller Forschung und 35 % bei experimenteller Entwicklung.
- Für kleine und Kleinstunternehmen: bis zu 70 % bei industrieller Forschung und 45 % bei experimenteller Entwicklung.
- Für Forschungseinrichtungen: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Zuschüsse in Höhe von über 50.000 € sind möglich, abhängig vom Projektumfang. Darlehen oder Steuervergünstigungen sind nicht vorgesehen. Die Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts ist hoch, da besonders KMU und Forschungseinrichtungen stark profitieren.
Zusätzlich ergeben sich indirekte Vorteile wie der Zugang zu Netzwerken durch Verbundkooperationen, der Transfer von Wissen und Technologien sowie potenzielle Marktvorteile durch die Entwicklung innovativer Lösungen.
Bedingungen für die Antragsannahme
Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller folgende Kriterien erfüllen:
- Bildung eines Verbunds mit mindestens einer Forschungseinrichtung und einem Unternehmen (bei mehreren Unternehmen mindestens ein KMU).
- Der Sitz oder eine Betriebsstätte der Partner muss in Schleswig-Holstein liegen.
- Projekte dürfen vor der Förderbewilligung nicht begonnen haben, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung für vorzeitigen Maßnahmebeginn vor (auf eigenes Risiko).
- Das Vorhaben muss industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung umfassen und den RIS3.SH-Zielen entsprechen.
- Einhaltung der EU-Klima- und Umweltstandards gemäß dem DNSH-Prinzip (Do No Significant Harm).
- Einreichung eines formgebundenen Antrags über das digitale Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein mit einem authentifizierten Servicekonto Business.
- Kein einzelnes Unternehmen darf mehr als 70 % der förderfähigen Kosten tragen.
- Nachweis der Finanzierung sowie detaillierte Projektunterlagen wie technische Vorplanungen müssen vorgelegt werden.
Dieses Programm bietet eine wertvolle Unterstützung für innovative Projekte in Schleswig-Holstein und fördert die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Forschung nachhaltig.