Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021): Förderung für KMU in Schleswig-Holstein bei Innovation und Nachhaltigkeit
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (LPW 2021) ist ein zentrales Förderinstrument des Landes Schleswig-Holstein, das speziell kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt. Es zielt auf Investitionen in Schlüsselbereiche wie Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit ab. In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf das Programm, seine Vorteile und die Bedingungen für die Antragstellung.
Kurzzusammenfassung des Förderprogramms
Das LPW 2021 fördert Investitionen in neue Betriebsstätten, Erweiterungen und Modernisierungen, insbesondere im Beherbergungsgewerbe. Zudem werden Projekte im Umweltschutz, zur Steigerung der Energieeffizienz und für erneuerbare Energien unterstützt. Bonusmodule sorgen für erhöhte Fördersätze bei nachhaltigen Investitionen, was das Programm besonders attraktiv für umweltbewusste Unternehmen macht. Es richtet sich an KMU der gewerblichen Wirtschaft und ist mit EU-Mitteln wie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verknüpft, vor allem bei Investitionen in strategische Technologien für Europa (STEP).
Kumulierbarkeitsregeln
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen folgt den EU-Beihilferegeln. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung der Förderquoten und -grenzen, um Überschneidungen zu vermeiden. Besonders bei EFRE-finanzierten Projekten im STEP-Bereich ist eine Abstimmung empfehlenswert, um die maximale Förderung zu nutzen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
Zuschüsse: Das Programm bietet hohe Fördersätze von bis zu 40 % für Module wie Umweltschutz und Energieeffizienz. Bei größeren Investitionen können Zuschüsse über 50.000 € hinausgehen, was einen erheblichen finanziellen Impuls darstellt.
Darlehen: Nicht relevant, da das Programm ausschließlich nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse vergibt.
Steuervergünstigungen: Keine direkten steuerlichen Vorteile sind im Rahmen dieses Programms vorgesehen.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der monetäre Mehrwert wird als hoch eingestuft, insbesondere durch die potenziell hohen Zuschüsse bei nachhaltigen Investitionen und Bonusmodulen. Indirekte Vorteile umfassen den Zugang zu Beratungsangeboten der IB.SH Förderlotsen sowie Marktvorteile durch innovative und nachhaltige Technologien, die die Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsteller müssen kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sein; Großunternehmen sind ausgeschlossen. Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der IB.SH einzureichen – ein vorzeitiger Start ist nur mit schriftlicher Genehmigung förderunschädlich.
Gefördert werden Investitionen in Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz. Spezifische Module (A-F) definieren die förderfähigen Maßnahmen. Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal SH mit einem authentifizierten Servicekonto (Elster-Zertifikat).
Erstattungsanträge müssen jährlich spätestens zum 5. November eingereicht werden. Bei fehlenden Ausgaben ist eine Fehlanzeige bis zum 30. September möglich.
Dieses Programm bietet KMU in Schleswig-Holstein wertvolle Chancen, um zukunftsweisende Investitionen zu realisieren und die regionale Wirtschaft zu stärken.