IB.SH Mikrokredit: Zinsgünstige Darlehen für Gründer in Schleswig-Holstein

Das Förderprogramm IB.SH Mikrokredit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) richtet sich an Existenzgründer, Übernehmer und Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Es zielt darauf ab, Selbstständigkeit zu fördern und nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Schleswig-Holstein zu unterstützen. Mit zinsgünstigen Darlehen werden finanzielle Hürden für den Start und die Etablierung von Unternehmen abgebaut.

Kurzzusammenfassung des Programms

Das Programm bietet Darlehen in einer Höhe von 3.000 € bis 25.000 € pro Vorhaben. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre, und der Zinssatz ist besonders günstig – genaue Konditionen werden in einem Beratungsgespräch erläutert. Maximal zwei Darlehen können pro Vorhaben beantragt werden, solange die Gesamtsumme 25.000 € nicht überschreitet. Es handelt sich um De-minimis-Beihilfe, die EU-weite Obergrenzen von 200.000 € über drei Jahre einhalten muss.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar. Als De-minimis-Beihilfe unterliegt sie den strengen EU-Regeln, um eine Überschreitung der Beihilfeobergrenzen zu vermeiden. Dies stellt sicher, dass die Unterstützung fair und regelkonform bleibt.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Nicht zutreffend – das Programm umfasst keine direkten Zuschüsse.
  • Darlehen: Die Kernförderung besteht aus zinsgünstigen Darlehen zwischen 3.000 € und 25.000 €. Mit einer Laufzeit von 7 Jahren bieten sie eine attraktive Finanzierungsoption für Gründer. Der Zinssatz ist niedrig, was eine spürbare Entlastung darstellt; detaillierte Konditionen erfordern ein Beratungsgespräch.
  • Steuervergünstigungen: Nicht zutreffend – keine steuerlichen Vergünstigungen sind im Programm enthalten.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Mittel – Die Darlehenshöhe von bis zu 25.000 € kombiniert mit günstigen Zinsen schafft eine solide finanzielle Basis für junge Unternehmen, ohne übermäßige Belastungen zu verursachen.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Neben den direkten finanziellen Mitteln gewährt das Programm Zugang zu einem Netzwerk von Kooperationspartnern wie Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Diese Partner unterstützen bei Beratung und Antragstellung und können langfristig zu Marktvorteilen und wertvollen Kontakten führen.

Bedingungen für Antragsannahme

Um für das IB.SH Mikrokredit in Frage zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen muss in Schleswig-Holstein gegründet, übernommen oder gefestigt werden.
  • Die Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen.
  • Spätestens im 2. vollen Geschäftsjahr muss die Tätigkeit als Vollerwerb ausgeübt werden.
  • Antragsteller müssen über die notwendige kaufmännische und fachliche Qualifikation verfügen.
  • Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale bei der Schufa vorliegen.
  • Das Darlehen darf keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen ablösen.
  • Ein Beratungsgespräch bei einem Kooperationspartner der IB.SH ist vor der Antragstellung obligatorisch.
  • Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal der IB.SH eingereicht werden.

Dieses Programm eignet sich ideal für ambitionierte Gründer in Schleswig-Holstein, die eine erste Finanzierungsspritze benötigen. Für detaillierte Beratung empfehlen wir, direkt Kontakt mit der IB.SH oder einem Partner aufzunehmen.

IB.SH Mikrokredit: Zinsgünstige Darlehen für Gründer in Schleswig-Holstein