GRW-Infrastrukturförderung in Sachsen-Anhalt: Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur

Die GRW-Infrastrukturförderung ist ein zentrales Förderprogramm in Sachsen-Anhalt, das auf die Stärkung der regionalen Wirtschaft abzielt. Es richtet sich an Projekte, die die wirtschaftsnahe Infrastruktur verbessern und die Vernetzung regionaler Akteure fördern. Im Folgenden geben wir eine detaillierte Analyse des Programms, basierend auf den offiziellen Richtlinien.

Name des Förderprogramms

Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infrastrukturförderung)

Dieses Programm wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) verwaltet und zielt auf Maßnahmen ab, die unmittelbar zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.

Kurzzusammenfassung

Dieses Programm unterstützt wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben in Sachsen-Anhalt, um die regionale Wirtschaft zu stärken. Gefördert werden Maßnahmen zur Vernetzung und Kooperation regionaler Akteure sowie Projekte, die unmittelbar zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Die Förderung wird von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) verwaltet.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung unterliegt den EU-Beihilferegeln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern die maximal zulässigen Beihilfegrenzen nicht überschritten werden. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist erforderlich.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch (über 50.000 €) – abhängig von der Projektgröße und den förderfähigen Kosten; genaue Beträge werden individuell auf Basis der Projektauswahlkriterien festgelegt.
  • Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm, da der Fokus auf nicht rückzahlbaren Zuschüssen liegt.
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen, die für umfangreiche Infrastrukturprojekte gewährt werden können.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu regionalen Netzwerken und Kooperationsmöglichkeiten, die die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken können. Zudem kann die Förderung als Qualitätssiegel für weitere Investitionen oder Partnerschaften dienen.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Das Projekt muss einen unmittelbaren Bezug zur Stärkung der regionalen Wirtschaft haben (z. B. durch Infrastrukturmaßnahmen oder Vernetzung regionaler Akteure).
  • Anträge müssen den transparenten Projektauswahlkriterien entsprechen, die seit Januar 2023 gelten und im Mai 2025 angepasst wurden. Eine Rangfolge der Anträge wird auf Basis dieser Kriterien erstellt.
  • Anträge müssen innerhalb eines Jahres nach Bestätigung des Eingangs vollständig sein; bei Fristüberschreitung wird der Antrag in der Regel abgelehnt.
  • Der Stichtag für das Auswahlverfahren 2025 ist der 31. August 2025.
  • Das Projekt muss ein besonderes Landesinteresse nachweisen, das im Rahmen der Bewertung definiert wird.

Diese Analyse bietet eine klare und präzise Übersicht über das Förderprogramm, um Unternehmen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben. Für weitere Details oder eine individuelle Beratung steht die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zur Verfügung (Hotline: 0800 56 007 57).

GRW-Infrastrukturförderung in Sachsen-Anhalt: Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur