Forschung und Entwicklung Förderprogramm Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Analyse, Vorteile und Bedingungen
Kurzzusammenfassung
Dieses Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei Projekten der industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovation sowie beim Wissens- und Technologietransfer. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch innovative Produkte und Verfahren.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung kann mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden, sofern unterschiedliche beihilfefähige Kosten betroffen sind oder die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten bzw. -beträge gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 nicht überschritten werden. Eine Kumulierung mit De-minimis-Beihilfen ist ausgeschlossen, wenn dadurch die Höchstgrenzen überschritten werden. Besondere Regelungen gelten für Beihilfen zugunsten von Arbeitnehmern mit Behinderungen, die über die Standardgrenzen hinaus kumuliert werden können (bis zu 100 % der relevanten Kosten).
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Hoch (über 50.000 €, abhängig von Projektgröße und Förderintensität gemäß EU-Beihilferegeln)
- Darlehen: Nicht spezifiziert im vorliegenden Kontext, daher nicht bewertet.
- Steuervergünstigungen: Nicht vorgesehen im Rahmen dieses Programms.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen, die für Forschungs- und Innovationsprojekte gewährt werden können.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu Netzwerken durch Kooperationen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Marktvorteile durch die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen und muss Angaben zu Unternehmensgröße, Projektbeschreibung, Standort, Kosten, Art der Beihilfe und benötigter Finanzierung enthalten.
Unternehmen dürfen nicht in Schwierigkeiten sein (gemäß EU-Definition), es sei denn, sie wurden zwischen Januar 2020 und Dezember 2021 zu einem solchen Unternehmen aufgrund der Corona-Krise.
Ausschluss von Unternehmen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur (mit Ausnahmen für bestimmte Beihilfearten) sowie von Unternehmen mit ausstehenden Rückforderungen aufgrund früherer EU-Beschlüsse.
Keine Förderung für exportbezogene Tätigkeiten oder Projekte, die gegen EU-Recht verstoßen (z. B. Bevorzugung heimischer Waren).
Förderzeitraum: Vom Inkrafttreten der Richtlinien bis spätestens 30. Juni 2027.
Bei Förderungen ab 100.000 € gelten umfangreiche Veröffentlichungspflichten (z. B. Veröffentlichung des Unternehmensnamens und weiterer Daten auf einer öffentlichen Website).
Diese Analyse bietet eine klare und prägnante Übersicht über das Förderprogramm, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Unternehmen, die finanzielle Unterstützung für Forschungs- und Innovationsprojekte suchen. Für weitere Details oder Unterstützung bei der Antragstellung steht die Investitionsbank Sachsen-Anhalt über ihre Hotline (0800 56 007 57) oder das IB-Kundenportal zur Verfügung.