Förderprogramm 'Wir machen das!' Sachsen: Zuschüsse für Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen
Das Förderprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“ zielt darauf ab, die Integration schwerbehinderter Personen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der Freistaat Sachsen stellt Zuschüsse für Arbeitgeber bereit, um neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Dieses Programm unterstützt insbesondere die Besetzung solcher Plätze mit Personen, die besondere Vermittlungsschwierigkeiten haben.
Kurzzusammenfassung des Programms
Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen durch Zuschüsse. Das Ziel ist die Unterstützung von Arbeitgebern bei der Integration schwerbehinderter Personen in den Arbeitsmarkt, insbesondere durch neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Verhältnisse, die nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung darf nicht auf andere Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, von Rehabilitationsträgern oder des Integrationsamtes angerechnet werden. Sie ersetzt keine anderen Förderungen der Arbeitsförderung oder Grundsicherung. Eine Kombination mit anderen Programmen ist daher eingeschränkt und muss im Einzelfall geprüft werden.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
Zuschüsse: Die Förderung umfasst Zuschüsse in Höhe von 2.500 € bis 5.000 € pro Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Bei unbefristeten Arbeitsplätzen beträgt der Zuschuss 5.000 €, bei befristeten Arbeitsverhältnissen mit mindestens einem Jahr Laufzeit 2.500 €. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr bringt zusätzliche 2.500 €.
Darlehen: Nicht relevant, da das Programm keine Darlehenskomponente enthält.
Steuervergünstigungen: Nicht relevant, da keine steuerlichen Vorteile vorgesehen sind.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der monetäre Mehrwert wird als niedrig eingestuft, aufgrund der begrenzten Zuschusshöhe von maximal 5.000 € pro Platz.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Neben den direkten Zuschüssen bietet das Programm Unterstützung bei der Erfüllung sozialer Verantwortung, Sensibilisierung für Inklusion und potenziellen Zugang zu einem erweiterten Bewerberpool.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsteller müssen natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen sein. Die Förderung gilt nur für sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Der Antrag muss vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags eingereicht werden – bei befristeten Verträgen vor dem Änderungsvertrag – bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Gefördert werden ausschließlich neue Ausbildungs- oder Arbeitsplätze, die erstmals mit schwerbehinderten Personen besetzt werden. Die Zielgruppe umfasst schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten, wie Langzeitarbeitslose, Menschen mit Mehrfachbehinderungen, Personen über 50 Jahre oder mit Migrationshintergrund.
Bei Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses innerhalb der ersten sechs Monate kann die Förderung zurückgefordert werden, es sei denn, der Arbeitgeber trägt keine Verantwortung dafür. Zudem ist die Mitwirkung an der Evaluation des Programms und die Zustimmung zur Erhebung statistischer Daten erforderlich.