Förderung von Co-Working Spaces im Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) | EFRE/JTF 2021–2027

Das Förderprogramm "Förderung von Co-Working Spaces im Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) im Rahmen des EFRE/JTF 2021–2027" zielt darauf ab, die Entwicklung moderner Arbeitsinfrastruktur in ländlichen Regionen zu unterstützen. Es fördert die Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces sowie deren digitale Vernetzung. Die Maßnahme ist speziell für den ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers konzipiert, einschließlich der Kreise Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz und Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Gefördert werden Investitionen in Infrastruktur, Erstausstattung und begleitende Maßnahmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Kumulierbarkeitsregeln

Eine Kumulierung mit anderen Zuwendungen ist grundsätzlich zulässig, solange keine Doppelförderung entsteht. Bei Infrastrukturvorhaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 darf die Beihilfeintensität oder der Höchstbetrag nicht überschritten werden. Für De-minimis-Beihilfen nach Verordnung (EU) 2023/2831 gilt ein Höchstbetrag von 300.000 € über drei Jahre. Eine Kumulierung mit anderen De-minimis-Beihilfen ist möglich, jedoch nicht mit staatlichen Beihilfen für dieselben Kosten, wenn dadurch Obergrenzen überschritten würden.

Potentielle monetäre Vorteile

Das Programm bietet einen hohen monetären Mehrwert durch Zuschüsse, die bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken können. Für Infrastrukturvorhaben (Planung, Errichtung, Einrichtung) sind mindestens 50.000 € Gesamtkosten erforderlich, während Erstausstattung und digitale Vernetzung ab 10.000 € Gesamtkosten gefördert werden. Der Höchstbetrag bei De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 €. Darlehen oder Steuervergünstigungen sind in diesem Programm nicht vorgesehen.

Insgesamt wird der monetäre Mehrwert als hoch bewertet, dank des hohen Förderanteils und der potenziell großen Zuschussbeträge, insbesondere bei umfangreichen Infrastrukturvorhaben. Indirekte Vorteile umfassen den Zugang zu Netzwerken durch verpflichteten Erfahrungsaustausch (mindestens zweimal jährlich) mit anderen Zuwendungsempfängern sowie Marktvorteile durch die Schaffung moderner Arbeitsinfrastruktur und digitaler Vernetzung.

Bedingungen für Antragsannahme

Das Vorhaben muss im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers wirken und mindestens 10 Büroarbeitsplätze pro Co-Working Space schaffen. Der Space muss zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stehen, mit Betriebspreisen, die dem Marktpreis entsprechen.

Für Infrastrukturvorhaben ist ein Nachweis des Betriebsgewinns nach Ablauf der fünfjährigen Zweckbindungsfrist erforderlich. Bei Drittbetrieb gelten Vergabevorschriften. Antragsteller müssen eine detaillierte Vorhabenbeschreibung einreichen, die Ziele, Lage, Finanzierungsplan, Marktanalyse und Nutzungskonzept umfasst.

Kommunale Antragsteller benötigen eine Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Finanzierungssicherheit. Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung (z. B. bezüglich Geschlecht, Herkunft oder Behinderung) müssen eingehalten werden.

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, solche mit Rückforderungsanordnungen der EU-Kommission sowie Branchen wie Fischerei, Landwirtschaft oder Exporttätigkeiten. Eine Doppelförderung ist verboten, und ein Nachweis über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre ist notwendig.

Förderung von Co-Working Spaces im Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) | EFRE/JTF 2021–2027