Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung – Investive Förderung (Schweinehaltung): Zuschüsse für tierwohlgerechte Ställe

Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung – Investive Förderung (Schweinehaltung) wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umgesetzt. Es richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung und unterstützt Investitionen in den Umbau oder Neubau von Ställen. Ziel ist die Erreichung tierwohlgerechter Bedingungen gemäß Premiumanforderungen, wie Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio-Standards. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und hilft Betrieben, höhere Tierwohlstandards zu erfüllen.

Kumulierbarkeitsregeln der Förderung

Die Förderung kann mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden, solange unterschiedliche förderfähige Ausgaben betroffen sind. Bei identischen Ausgaben ist eine Kumulierung nur mit Fördermaßnahmen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zulässig. Hierbei darf die Beihilfeintensität 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Eine Doppelförderung mit anderen EU- oder nationalen Programmen ist nicht möglich.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch (über 50.000 € möglich). Die Förderquoten sind gestaffelt: 60 % für Ausgaben bis 500.000 €, 50 % für Ausgaben bis 2.000.000 € und 30 % für Ausgaben bis 5.000.000 €. Das maximale förderfähige Investitionsvolumen pro Betrieb beträgt 5.000.000 €.
  • Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm.
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – basierend auf den potenziell sehr hohen Zuschüssen (bis zu mehreren Millionen Euro bei maximalem Investitionsvolumen).

Hinweis auf indirekte Vorteile

Durch die Erfüllung höherer Tierwohlstandards verbessert sich die Marktposition der Betriebe. Zudem besteht potenzieller Zugang zu Netzwerken über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder andere Institutionen.

Bedingungen für die Antragsannahme

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland, unabhängig von der Rechtsform. Der Betrieb muss in mindestens einem Haltungsbereich dauerhaft die investiven Premiumanforderungen erfüllen, mindestens bis zum Ende der Zweckbindungsfrist (12 Jahre für bauliche Maßnahmen, 5 Jahre für technische Einrichtungen).

Mindestens eine Person der Betriebsleitung muss berufliche Qualifikationen nachweisen, wie eine Ausbildung oder ein Studium im Agrarbereich oder 5 Jahre Berufserfahrung.

Der Betrieb darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden, keine offenen Rückforderungsanordnungen der EU-Kommission haben, keine öffentliche Kapitalbeteiligung über 25 % aufweisen und kein großes Unternehmen sein.

Es dürfen in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung keine Verstöße gegen Tierschutzvorschriften vorliegen.

Ein Vorhabenkonzept, erstellt von einer sachverständigen Person, muss die Einhaltung der Premiumanforderungen darlegen. Das Vorhaben darf vor Erhalt des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden (Ausnahme: vorzeitiger, förderunschädlicher Beginn nach Genehmigung der BLE).

Der Betrieb muss alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen, wie Bau- oder Immissionsschutzrecht, erfüllen.

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische System easy-Online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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