Förderung von Co-Working Spaces im Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) | EFRE/JTF 2021–2027
Das Förderprogramm „Förderung von Co-Working Spaces im Mitteldeutschen Revier (Sachsen-Anhalt) im Rahmen des EFRE/JTF 2021–2027“ zielt darauf ab, den ländlichen Raum zu stärken. Es unterstützt die Planung, Errichtung und Einrichtung von Co-Working Spaces sowie deren digitale Vernetzung in ausgewählten Regionen. Gefördert werden Investitionen in Infrastruktur, Erstausstattung und begleitende Maßnahmen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Das Programm richtet sich an den ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers, einschließlich Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz und Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kumulierung mit anderen Zuwendungen ist möglich, solange die Höchstbeträge und Beihilfeintensitäten nach EU-Beihilferegeln eingehalten werden, wie in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 und Verordnung (EU) 2023/2831 festgelegt. Doppelförderungen sind nicht erlaubt. De-minimis-Beihilfen können bis zu 300.000 € über drei Jahre kumuliert werden, jedoch nicht mit anderen Beihilfen für dieselben Kosten, wenn dies die Beihilfeintensität überschreitet.
Potentielle monetäre Vorteile
Der monetäre Mehrwert des Programms ist hoch, dank eines Förderanteils von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Infrastrukturvorhaben (Planung, Errichtung, Einrichtung) gelten Mindestgesamtkosten von 50.000 €, für Erstausstattung und digitale Vernetzung ab 10.000 €. Der Höchstbetrag bei De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 €. Es gibt keine Darlehenskomponente oder Steuervergünstigungen.
Zusätzlich bietet das Programm indirekte Vorteile wie den Zugang zu Netzwerken durch verpflichtenden Erfahrungsaustausch (mindestens zweimal jährlich) mit anderen Zuwendungsempfängern. Marktvorteile entstehen durch innovative Co-Working-Konzepte und digitale Vernetzung.
Bedingungen für Antragsannahme
Das Vorhaben muss im ländlichen Raum des Mitteldeutschen Reviers umgesetzt werden. Es sind Mindestgesamtkosten von 50.000 € für Infrastrukturvorhaben oder 10.000 € für Erstausstattung und digitale Vernetzung erforderlich.
Der Co-Working Space muss zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden, mit Betriebspreisen, die dem Marktpreis entsprechen. Eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren muss eingehalten werden, ohne Verlagerung, Eigentumsänderung oder wesentliche Änderung des Vorhabens.
Antragsteller müssen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Finanzierung des Eigenanteils nachweisen. Bei kommunalen Antragstellern ist eine Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde notwendig. Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Rückforderungsanordnungen der EU-Kommission oder in Sektoren wie Fischerei, Aquakultur und Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sind ausgeschlossen.
Die Antragstellung erfordert eine detaillierte Vorhabenbeschreibung, einschließlich Ziele, Lage, Finanzierungsplan, Nutzungskonzept und Marktanalyse, sowie Bestätigung der Abwesenheit von Doppelförderung. Jeder Co-Working Space muss mindestens 10 Büroarbeitsplätze schaffen und Barrierefreiheit sowie Nichtdiskriminierung (z. B. aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Behinderung) gewährleisten.