KfW-Umweltprogramm (Kredit Nr. 240/241): Förderung natürlicher Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen

Das KfW-Umweltprogramm unterstützt gewerbliche Unternehmen bei Investitionen in Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Besonders im Fokus stehen natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie die Begrünung von Gebäuden, die Entsiegelung von Flächen, die Renaturierung von Böden und dezentrales Niederschlagsmanagement auf Betriebsgeländen oder in Gewerbeparks. Diese Förderung zielt auf die Verbesserung des Klimaschutzes, die Stärkung der Biodiversität und die Anpassung an den Klimawandel ab.

Kumulierbarkeitsregeln

Für Kredite ohne Tilgungszuschuss ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten oder Zuschüssen möglich, solange die zulässigen Beihilfeobergrenzen der EU eingehalten werden. Im Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ mit Tilgungszuschuss ist jedoch eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselbe Maßnahme nicht erlaubt. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zur Rückforderung des Tilgungszuschusses führen.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch – Tilgungszuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, bei kleinen Unternehmen bis zu 60 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 50 %. Der Maximalbetrag liegt bei 1,5 Mio. € pro Vorhaben, bei Zustimmung des BMUKN auch darüber hinaus möglich.

  • Darlehen: Zinsgünstige Kredite mit einem maximalen Kreditbetrag von 25 Mio. € pro Vorhaben (in Ausnahmefällen bis 50 Mio. € mit Zustimmung des BMUKN). Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren, mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und der Bonität des Unternehmens und wird durch den Finanzierungspartner in vorgegebenen Preisklassen festgelegt.

  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – durch die Kombination aus hohen Tilgungszuschüssen (bis zu 60 % der Kosten) und zinsgünstigen Darlehen mit flexiblen Laufzeiten.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Unternehmen erzielen ein positives Image durch umweltfreundliche Maßnahmen und eine erhöhte Resilienz gegenüber Klimarisiken wie Hitze oder Starkregen, was langfristig Betriebskosten senken kann.

Bedingungen für Antragsannahme

Antragsteller müssen natürliche oder juristische Personen bzw. rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung sein, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Ausgeschlossen sind Bund, Länder, Kommunen und deren Einrichtungen.

Die Maßnahmen müssen in Deutschland umgesetzt werden (für das Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ zwingend) oder in der EU (für andere Maßnahmen). Flächen oder Gebäude müssen im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers stehen oder die Nutzung bis zum Ende der Zweckbindungsfrist (3-15 Jahre je nach Maßnahme) gesichert sein.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags) bei einem Finanzierungspartner wie einer Bank oder Sparkasse gestellt werden. Ausnahme: Planungsleistungen können vorher in Auftrag gegeben werden.

Maßnahmen dürfen nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, z. B. durch Bauauflagen oder kommunale Satzungen. Für das Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“ ist die Einbindung eines qualifizierten Fachplaners zwingend (bei Auftragswert über 150.000 € muss dieser unabhängig sein).

Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß EU-Definition) oder solche, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die zweckgebundene Verwendung der Mittel muss innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung des Kredits nachgewiesen werden.

KfW-Umweltprogramm (Kredit Nr. 240/241): Förderung natürlicher Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen