Förderprogramm Key Digital Technologies (KDT): Zuschüsse für Elektroniksysteme und intelligente Technologien

Name des Förderprogramms

Key Digital Technologies (KDT)

Kurzzusammenfassung

Das Förderprogramm KDT des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des europäischen Forschungsprogramms Horizont Europa industrielle Verbundprojekte im Bereich Elektroniksysteme und intelligenter Systeme. Ziel ist die Stärkung der digitalen Souveränität Europas durch Forschung und Entwicklung (FuE) vorwettbewerblicher Technologien, die Förderung von Innovationen und die Unterstützung des Technologietransfers in marktfähige Produkte.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung unterliegt den EU-Beihilferegeln der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist möglich, wenn unterschiedliche beihilfefähige Kosten betroffen sind oder die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten nicht überschritten werden. Eine Kombination mit De-minimis-Beihilfen ist ausgeschlossen, wenn dadurch die Beihilfeintensitäten überschritten werden. Die gesamte öffentliche Finanzierung (EU- und nationale Mittel) darf die zulässigen Beihilfehöchstbeträge nicht übersteigen.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch (über 50.000 € möglich, abhängig von Projektumfang und Förderquote). Förderquoten betragen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten für Unternehmen (für KMU bis zu 60 %) und bis zu 100 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben. Zusätzlich 20 % Projektpauschale für Hochschulen.
  • Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm.
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen, insbesondere bei großen Verbundprojekten und der Möglichkeit, bis zu 100 % Förderung für nichtwirtschaftliche Forschung zu erhalten.

Indirekte Vorteile

Zugang zu internationalen Netzwerken durch die Zusammenarbeit in europäischen Verbundprojekten, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Technologieentwicklung und Marktvorteile durch beschleunigten Technologietransfer.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.
  • Voraussetzung ist die Auswahl des Projekts durch das Gemeinsame Unternehmen KDT im Rahmen eines Research and Innovation Action- oder Innovation Action-Vorhabens.
  • Projekte müssen in Verbundforschung mit mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft durchgeführt werden, wobei der Arbeitsaufwand zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen mindestens im Verhältnis 2:1 liegen soll.
  • Die Forschungsziele müssen den Stand der Technik erheblich übertreffen und ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko aufweisen.
  • Der gesamte Arbeitsaufwand des Verbundprojekts soll mindestens 50 Personenjahre betragen, davon mindestens 10 % durch deutsche Partner.
  • Anträge werden in einem zweistufigen Verfahren eingereicht (Projektskizze und förmlicher Antrag), wobei die finale Bewilligung durch das BMBF und das Gemeinsame Unternehmen KDT erfolgt.
  • Die Projekte müssen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland und Europa (z. B. Beschäftigungssicherung, Wettbewerbsfähigkeit) nachweisen und den strategischen Zielen der Hightech-Strategie 2025 sowie des Mikroelektronik-Rahmenprogramms entsprechen.
Förderprogramm Key Digital Technologies (KDT): Zuschüsse für Elektroniksysteme und intelligente Technologien