KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung: Finanzierung für Innovationen und Digitalisierung

Name des Förderprogramms

KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung

Kurzzusammenfassung

Dieses Programm der KfW unterstützt gewerbliche Unternehmen und Projektgesellschaften bei der Finanzierung von Investitionen in Innovation und Digitalisierung. Ziel ist die Stärkung der Innovationskraft und der Fortschritt der Digitalisierung in Deutschland durch flexible Finanzierungsstrukturen.

Kumulierbarkeitsregeln

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zuschüsse) ist möglich, jedoch darf der Anteil der öffentlichen Hand (einschließlich KfW-Finanzierung) am Ausfallrisiko nicht mehr als 50 % betragen. Die Finanzierung erfolgt zu Marktkonditionen und ist daher beihilfefrei, sofern private Kreditgeber einen wirtschaftlich relevanten Anteil leisten.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Nicht relevant für dieses Programm.
  • Darlehen: Der KfW-Risikoanteil liegt in der Regel zwischen 7,5 Mio. € und maximal 100 Mio. € pro Vorhaben. Die Konditionen (Laufzeit, Tilgungsmodus, Margen) orientieren sich an marktkonformen Bedingungen und werden individuell auf Basis der Bonität und Risikoeinschätzung festgelegt. Optional ist eine Refinanzierung der Konsortialpartner durch die KfW möglich, zu einem beihilfefreien Zinssatz oberhalb des EU-Basissatzes.
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – aufgrund des potenziell hohen Finanzierungsvolumens (bis zu 100 Mio. €) und der flexiblen, marktkonformen Konditionen, die Unternehmen erhebliche Investitionen ermöglichen.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu einem Netzwerk von Finanzierungspartnern (Banken, Versicherungen, Fonds) und Unterstützung bei der Umsetzung zukunftsweisender Projekte, was Wettbewerbsvorteile und Marktzugang fördern kann.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Antragsteller müssen in- oder ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Projektgesellschaften sein, die mehrheitlich in Privatbesitz sind.
  • Finanzinstitute (außer Private Equity Investoren) dürfen nicht mehr als 25 % am Unternehmen beteiligt sein.
  • Geförderte Vorhaben müssen der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen dienen oder die Digitalisierung des Unternehmens deutlich intensivieren.
  • Das Vorhaben muss umwelt- und sozialrechtliche Standards des Investitionslandes erfüllen.
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen; weitere Ausschlusskriterien sind in der KfW-Ausschlussliste geregelt.
  • Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung eines Finanzierungspartners (z. B. Bank, Sparkasse), bei dem der Antrag gestellt wird.
  • Nach Umsetzung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen; die KfW behält sich Vor-Ort-Prüfungen vor.
KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung: Finanzierung für Innovationen und Digitalisierung