Förderprogramm 'Jung kauft Alt': Bundesförderung für Familien beim Kauf und Sanierung von Wohneigentum
Name des Förderprogramms
Bundesförderung Wohneigentum für Familien (Bestandsförderung) „Jung kauft Alt“
Kurzzusammenfassung
Dieses Programm unterstützt Familien mit Kindern und mittlerem bis niedrigem Einkommen beim Kauf und der energieeffizienten Sanierung bestehender Wohnimmobilien in Deutschland. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit von Gebäuden zu erhöhen und CO₂-Emissionen zu reduzieren, indem die Immobilie innerhalb von 54 Monaten mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ saniert wird.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse aus der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“) ist möglich, solange die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits Förderungen aus den Programmen „Baukindergeld“ (424), „Wohneigentum für Familien – Neubau“ (300) oder „Jung kauft Alt“ (308) in Anspruch genommen wurden.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Nicht relevant für dieses Programm.
- Darlehen: Zinsgünstiger Kredit mit einer Höhe von bis zu 100.000 € (1 Kind), 125.000 € (2 Kinder) oder 150.000 € (ab 3 Kinder), abhängig von der Anzahl der Kinder. Der Zinssatz liegt bis zu 2 Prozentpunkte unter den KfW-Refinanzierungskonditionen (für 35 Jahre Laufzeit und 10 Jahre Zinsbindung, andere Laufzeiten barwertig abgeleitet). Laufzeiten zwischen 7 und 35 Jahren, Zinsbindung zwischen 10 und 20 Jahren, tilgungsfreie Anlaufjahre (1-5 Jahre) möglich. Nach der ersten Zinsbindung erfolgt keine weitere Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – aufgrund der hohen Kredithöchstbeträge (bis zu 150.000 €) und der Zinsverbilligung, die eine deutliche finanzielle Entlastung bei der Immobilienfinanzierung bietet.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Energieeffiziente Sanierung führt langfristig zu geringeren Nebenkosten. Zudem trägt die Förderung zur Erreichung nationaler Klimaziele bei, was den Marktwert der Immobilie steigern kann.
Bedingungen für Antragsannahme
- Antragsteller müssen Privatpersonen sein, die Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben und mindestens zu 50 % Eigentümer der Immobilie werden.
- Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben (Stand: Antragstellung).
- Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf 90.000 € (bei einem Kind) plus 10.000 € pro weiterem Kind nicht überschreiten (maßgeblich ist der Durchschnitt der Einkommen der letzten zwei Jahre vor Antragstellung).
- Antragsteller und im Haushalt lebende Personen dürfen bei Antragstellung kein Wohneigentum besitzen.
- Die zu erwerbende Immobilie muss in Deutschland liegen, der Energieeffizienzklasse F, G oder H entsprechen (nachweisbar durch Energieausweis) und innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage mindestens auf „Effizienzhaus 70 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ saniert werden.
- Der Antrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags bei einem Finanzierungspartner der KfW gestellt werden (Ausnahme: Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung bezüglich Förderzusage).
- Die Immobilie muss mindestens 5 Jahre ab Einzug selbst genutzt und 10 Jahre als Wohngebäude verwendet werden.