Regionales Förderprogramm des Saarlandes für KMU: Investitionszuschüsse und Bedingungen
Das Regionale Förderprogramm des Saarlandes zielt auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft ab. Es fördert Investitionen, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken, neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. Im Fokus stehen Regionen wie Teile des Landkreises St. Wendel und des Saarpfalz-Kreises.
Kurzzusammenfassung des Förderprogramms
Dieses Programm bietet Investitionszuschüsse für KMU in der gewerblichen Wirtschaft. Förderfähig sind Maßnahmen wie der Bau neuer Betriebsstätten, Erweiterungen, Diversifizierungen, Modernisierungen oder der Erwerb stillgelegter Betriebsstätten. Die Förderung soll den Strukturwandel unterstützen und die regionale Wirtschaft beleben. Sie unterliegt den EU-Beihilferegeln, einschließlich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung kann mit anderen sachkapitalbezogenen Beihilfen kombiniert werden, solange die Summe der Bruttosubventionsäquivalente den günstigsten Höchstbetrag nicht überschreitet. Förderfähige Kosten, die aus mehreren Programmen unterstützt werden, folgen dem höchsten Fördersatz der jeweiligen Regelung. Dies gewährleistet eine faire und regelkonforme Nutzung öffentlicher Mittel.
Potentielle monetäre Vorteile
Zuschüsse
Das Programm bietet hohe Zuschüsse, die bis zu 7,5 Millionen Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben erreichen können. Bei Modernisierungen ist der Maximalbetrag auf 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren begrenzt. Eine Bagatellgrenze von 25.000 Euro gilt für kleinere Vorhaben.
Darlehen und Steuervergünstigungen
Darlehen oder Steuervergünstigungen sind in diesem Programm nicht vorgesehen.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Der monetäre Mehrwert wird als hoch eingestuft, dank der potenziell hohen Zuschusshöhe von bis zu 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben. Indirekte Vorteile umfassen Unterstützung beim Strukturwandel, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Zugang zu Netzwerken durch Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU der gewerblichen Wirtschaft nach EU-Definition: Weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro für mittlere Unternehmen; weniger als 50 Beschäftigte und Umsatz oder Bilanzsumme bis 10 Millionen Euro für kleine Unternehmen.
Die Betriebsstätte muss in Teilen des Landkreises St. Wendel oder des Saarpfalz-Kreises liegen, außerhalb des Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Der Antrag ist vor Beginn des Investitionsvorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie einzureichen. Ein vorzeitiger Start ohne schriftliche Bestätigung der Förderfähigkeit führt zum Ausschluss.
Das Vorhaben muss neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern, die mindestens drei Jahre nach Abschluss besetzt oder angeboten werden. Investitionen erfordern eine „besondere Anstrengung“ des Unternehmens, etwa im Investitionsvolumen oder bei der Arbeitsplatzschaffung.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, nachgewiesen durch ein Finanzierungsinstitut. Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmern (im 12-Monats-Durchschnitt vor Antrag) sind ausgeschlossen; bei über 10 Prozent wird der Fördersatz um 20 Prozent gekürzt.
Förderfähige Kosten betragen mindestens 25.000 Euro, mit einem Eigenbeitrag des Unternehmens von mindestens 25 Prozent (ohne öffentliche Förderung). Ausgeschlossene Branchen umfassen Landwirtschaft, Einzelhandel, Energieversorgung und Baugewerbe außerhalb einer Positivliste.
Zudem muss ein überwiegend überregionaler Absatz (mehr als 50 Prozent des Umsatzes außerhalb eines 50-km-Radius) nachgewiesen oder prognostiziert werden, innerhalb von drei Jahren nach Vorhabensabschluss.