Beratungsprogramm Saarland: Zuschüsse für Gründer und Unternehmensübernehmer im Saarland

Name des Förderprogramms

Beratungsprogramm Saarland

Kurzzusammenfassung

Das Beratungsprogramm Saarland unterstützt Existenzgründer:innen und Unternehmensübernehmer:innen im Saarland durch Zuschüsse zu Beratungskosten. Ziel ist die Erhöhung der Erfolgsaussichten und Qualität von Gründungen sowie die Förderung unterrepräsentierter Gruppen wie Frauen, Migrant:innen und des Handwerks. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor und bis zu 24 Monate nach Gründung oder Übernahme.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung unterliegt den EU-De-minimis-Regeln (Verordnung (EU) 2023/2831). Der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen darf innerhalb von drei Steuerjahren 300.000 Euro pro Unternehmen nicht überschreiten. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Zuschüssen für dieselben Beratungsleistungen ist ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

Zuschüsse: Mittel (10.000 - 50.000 €)

  • Zuschuss von 70 % des Beratungshonorars für allgemeine Vorhaben, 75 % für Handwerk und 80 % für Frauen sowie Migrant:innen.
  • Maximal förderfähiges Tageshonorar: 800 € (inkl. MwSt.) für bis zu 10-12 Tagewerke vor Gründung/Übernahme und weitere 10-12 Tagewerke innerhalb der ersten 24 Monate nach Gründung/Übernahme.
  • Maximaler Zuschuss pro Beratungsfall kann bei 12 Tagen à 800 € und 80 % Förderung bis zu 7.680 € betragen (bei mehreren Beratungsphasen potenziell bis zu 15.360 €).

Darlehen

Nicht relevant für dieses Programm.

Steuervergünstigungen

Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Mittel – basierend auf den möglichen Zuschüssen, die im mittleren Bereich liegen und für kleinere Unternehmen oder Gründer:innen eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zum Netzwerk der Saarland Offensive für Gründung (SOG-Netzwerk) und Unterstützung durch saaris bei der Auswahl qualifizierter Berater:innen, was die Qualität der Beratung und die Erfolgschancen erhöht.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Antragsteller:innen müssen natürliche Personen oder KMU mit (geplantem) Haupt-Firmensitz im Saarland sein, die vor oder bis zu 24 Monate nach Gründung/Übernahme beraten werden.
  • Beratung muss von einem Mitglied des SOG-Netzwerks empfohlen werden.
  • Beratung darf erst nach Antragstellung und Abschluss eines Zuwendungsvertrags beginnen.
  • Eigenanteil der Beratungskosten muss vor Ablauf des Bewilligungszeitraums oder vor Einreichung des Verwendungsnachweises bezahlt sein (Nachweis erforderlich).
  • Beratung muss durch unabhängige, qualifizierte Berater:innen mit Sitz oder Niederlassung im Saarland (Ausnahmen möglich) erfolgen; keine Beratung durch Betriebsangehörige oder verbundene Personen.
  • Ausschluss von Beratungen zu Rechts-, Steuer- oder Versicherungsfragen sowie rein technischen oder gutachterlichen Tätigkeiten.
  • Einhaltung der De-minimis-Grenze von 300.000 € über drei Steuerjahre; Vorlage einer De-minimis-Erklärung erforderlich.
  • Nicht antragsberechtigt sind Personen/Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei, Aquakultur oder bestimmten Dienstleistungsbereichen (z. B. Prostitution) sowie Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung öffentlicher Stellen.
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