Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes: Förderung für innovative kulturelle Projekte
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung kultureller Innovationen. Sie richtet sich an Projekte aus allen künstlerischen Sparten, die einen internationalen Kontext aufweisen. Im Folgenden geben wir einen umfassenden Überblick über das Programm, einschließlich Zusammenfassung, Kumulierbarkeitsregeln, monetären Vorteilen und Antragsbedingungen.
Kurzzusammenfassung des Förderprogramms
Die Allgemeine Projektförderung unterstützt innovative kulturelle Projekte im internationalen Kontext aus allen künstlerischen Sparten, wie Bildende Kunst, Musik, Film oder Neue Medien. Das Ziel ist die Förderung von Produktionen, Planungen oder Veranstaltungen, darunter Ausstellungen oder Symposien, die über nationale Grenzen hinausreichen. Diese Förderung stärkt den kulturellen Austausch und Innovation auf globaler Ebene.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung erfolgt als Mitfinanzierung. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange mindestens 20 % der Gesamtkosten durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sind. Es gelten die allgemeinen EU-Beihilferegeln, falls zutreffend, ohne spezifische Einschränkungen in den Fördergrundsätzen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Hoch – Mindestantragssumme 50.000 €. Förderungen reichen von 50.000 € bis unter 250.000 € (durch den Vorstand) oder ab 250.000 € (durch den Stiftungsrat).
- Darlehen: Nicht zutreffend – Keine Darlehensoptionen im Programm.
- Steuervergünstigungen: Nicht zutreffend – Keine steuerlichen Vorteile im Programm.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – Aufgrund der hohen Zuschusssummen ab 50.000 €, die für kulturelle Projekte signifikant sind.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu internationalen Netzwerken durch Kooperationen mit ausländischen Partnern oder Institutionen sowie erhöhte Sichtbarkeit durch die Beteiligung an innovativen, überregional bedeutsamen Projekten.
Bedingungen für Antragsannahme
- Mindestantragssumme von 50.000 €.
- Mindestens 20 % der Gesamtkosten müssen durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein.
- Das Projekt muss einen internationalen Kontext aufweisen, z. B. Kooperation mit ausländischen Trägern, Veranstaltungen außerhalb Deutschlands, Beteiligung internationaler Kulturschaffender oder inhaltliche Relevanz über den nationalen Bereich hinaus.
- Projekte dürfen nicht vor der jeweiligen Jurysitzung beginnen. Jurysitzungen finden im Mai für Anträge bis 31. Januar und im November für Anträge bis 31. Juli statt (jeweils 12:00 Uhr MEZ).
- Anträge werden nach qualitativen Kriterien durch eine unabhängige Fachjury bewertet; die endgültige Entscheidung trifft der Vorstand (bis 250.000 €) oder der Stiftungsrat (ab 250.000 €).