EFRE Rheinland-Pfalz 2021-2027: Förderung für Forschung, Entwicklung und Innovation

Das Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Rheinland-Pfalz 2021-2027 zielt auf die Stärkung der Innovationskraft in der Region ab. Mit einem Fokus auf Forschung, technologische Entwicklung und Innovation bietet es erhebliche Fördermöglichkeiten für qualifizierte Projekte. Im Folgenden geben wir eine umfassende Übersicht über Name, Zusammenfassung, Kumulierbarkeitsregeln, monetäre Vorteile und Antragsbedingungen.

Name des Förderprogramms

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Rheinland-Pfalz 2021-2027 – Schwerpunkt Forschung, technologische Entwicklung und Innovation.

Kurzzusammenfassung

Das Programm fördert Projekte zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation in Rheinland-Pfalz. Ziel ist der Auf- und Ausbau anwendungsorientierter Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen, technologieorientierter Kompetenzfelder, Netzwerke, Clusterstrukturen, Gründungsinfrastrukturen sowie Wissens- und Technologietransfer. Fördermittel stammen aus EFRE (ca. 249,2 Mio. Euro) und nationalen Quellen, mit Fokus auf nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen.

Kumulierbarkeitsregeln

Nationale Fördermittel können im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben mit EFRE-Mitteln kumuliert werden. Der EFRE-Anteil beträgt in stärker entwickelten Regionen max. 40 % und in Übergangsregionen max. 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben (gemäß Artikel 112 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/1060). Eine Kombination mit anderen EU-Programmen ist unter Einhaltung der Beihilferegeln möglich.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch (über 50.000 €). Förderung bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben für gemeinnützige Einrichtungen und Hochschulen (z. B. bei Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen oder technologieorientierten Kompetenzfeldern); bei Clustermanagement und Investitionsbeihilfen bis zu 50 %; bei Wissens- und Technologietransfer bis zu 80 %. Mindestförderbetrag liegt bei 25.000 €.
  • Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm, da keine Darlehenskomponenten vorgesehen sind.
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm, da keine steuerlichen Vorteile direkt aus dem Programm resultieren.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – basierend auf den potenziell sehr hohen Zuschüssen (bis zu 100 % der förderfähigen Kosten) und der Mindestfördersumme von 25.000 €, die für viele Projekte erhebliche finanzielle Unterstützung bedeutet.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu regionalen und überregionalen Netzwerken, Verbesserung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit (insbesondere für KMU durch Wissenstransfer), sowie strategische Einbindung in regionale Innovationssysteme.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, juristische Personen des öffentlichen/privaten Rechts mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, technologieorientierte Netzwerke/Cluster und Technologiezentren in Oberzentren.
  • Förderung gilt ausschließlich für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten; bei gemischten Tätigkeiten ist eine Trennungsrechnung (wirtschaftlich/nicht-wirtschaftlich) nachzuweisen, testiert durch Wirtschaftsprüfer.
  • Ergebnisse müssen der Allgemeinheit, insbesondere KMU, nicht-diskriminierend zur Verfügung gestellt werden (im Bewilligungsbescheid geregelt).
  • Projekte müssen wissenschaftliche Qualität, Innovationshöhe, strategische Einbindung, Verwertungspotenzial und Vernetzung mit regionalen Akteuren nachweisen (programmspezifische Auswahlkriterien).
  • Anträge sind elektronisch über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einzureichen.
  • Für große Unternehmen: Zusicherung, dass die Förderung nicht zu signifikantem Arbeitsplatzabbau an anderen EU-Standorten führt.
  • Einhaltung von Zweckbindungsfristen bei Investitionen (gemäß Artikel 65 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/1060).

Diese Analyse bietet Unternehmen und Einrichtungen eine klare Orientierung über die Möglichkeiten und Anforderungen des EFRE-Programms in Rheinland-Pfalz. Für weitere Unterstützung bei der Antragstellung oder spezifischen Projekten steht die ISB als Beratungsstelle zur Verfügung (Kontaktdaten über isb.rlp.de).

EFRE Rheinland-Pfalz 2021-2027: Förderung für Forschung, Entwicklung und Innovation