Förderung von Projekten zum Thema „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“ – BMBF-Programm für resiliente Versorgung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet mit diesem Förderprogramm Unterstützung für innovative, anwendungsorientierte Lösungen zur Steigerung der Versorgungssicherheit in Krisen- und Katastrophensituationen. Es konzentriert sich auf sektorübergreifende Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements, um die Resilienz von Versorgungsstrukturen zu verbessern. Gefördert werden Verbundvorhaben zur Erforschung und Erprobung von Methoden sowie ein wissenschaftliches Begleitvorhaben. Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt zu zwei Stichtagen: 28. Februar 2025 für präventive Maßnahmen und 30. September 2025 für reaktive Maßnahmen und Begleitvorhaben.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung berücksichtigt die EU-Beihilferegeln gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), insbesondere Artikel 8. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist zulässig, solange die maximal zulässigen Beihilfeintensitäten oder -beträge nicht überschritten werden. Beihilfen dürfen nicht mit De-minimis-Beihilfen für dieselben Kosten kombiniert werden, wenn dies zu einer Überschreitung der AGVO-Grenzen führen würde. Unionmittel, die nicht unter staatliche Kontrolle fallen, werden bei der Berechnung der Beihilfeintensität nicht einbezogen, sofern der Gesamtbetrag der öffentlichen Mittel die geltenden Finanzierungssätze nicht übersteigt.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: hoch (über 50.000 € möglich, abhängig vom Projektumfang; Maximalbeträge gemäß AGVO: bis zu 55 Mio. € für Grundlagenforschung, 35 Mio. € für industrielle Forschung, 25 Mio. € für experimentelle Entwicklung pro Vorhaben)
- Darlehen: nicht relevant (Förderung erfolgt ausschließlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Steuervergünstigungen: nicht relevant (keine spezifischen Steuererleichterungen im Rahmen dieses Programms vorgesehen)
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen, die je nach Projektkategorie und Umfang erheblich sein können, insbesondere bei umfangreichen Verbundvorhaben.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu Netzwerken durch die Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Wirtschaft und Anwendern sowie erhöhte Sichtbarkeit durch Veröffentlichungen und Wissenschaftskommunikation. Dies kann langfristig Marktvorteile und strategische Partnerschaften fördern.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Betreiber kritischer Infrastrukturen und vergleichbare Institutionen.
Projekte müssen vorwettbewerblich und praxisbezogen sein, eine sektor- und akteursübergreifende Zusammenarbeit gewährleisten und innovative Ansätze zur Erhöhung der Resilienz von Versorgungsstrukturen verfolgen.
Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt zu den festgelegten Stichtagen (28. Februar 2025 für präventive Maßnahmen, 30. September 2025 für reaktive Maßnahmen und Begleitvorhaben) über das elektronische Antragssystem „easy-Online“.
Bei Verbundprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Partnern erforderlich; die Zusammenarbeit muss interdisziplinär und sektorübergreifend gestaltet sein (in der Regel bis zu fünf Partner, bei Bedarf mehr).
Nach positiver Bewertung der Skizze ist ein förmlicher Förderantrag vorzulegen, der detaillierte Arbeits- und Finanzierungspläne sowie einen Verwertungsplan enthält.
Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der AGVO, insbesondere hinsichtlich maximaler Beihilfeintensitäten (z. B. 100 % für Grundlagenforschung, 50 % für industrielle Forschung, 25 % für experimentelle Entwicklung, mit möglichen Aufschlägen für KMU oder Kooperationen).
Nachweis einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung (Ausnahmen für ausländische Partner nur in begründeten Fällen, max. 20 % der Fördersumme).
Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch mit anderen geförderten Vorhaben und dem wissenschaftlichen Begleitvorhaben.