Landesbürgschaftsprogramm Rheinland-Pfalz: Förderung für Unternehmen und Gründer

Das Landesbürgschaftsprogramm Rheinland-Pfalz ist eine wertvolle Fördermaßnahme des Landes, die Unternehmen, Freiberuflern und Gründern hilft, Finanzierungen zu sichern. Im Folgenden werfen wir einen detaillierten Blick auf dieses Programm, das speziell für diejenigen gedacht ist, die nicht über ausreichende bankmäßige Sicherheiten verfügen.

Kurzzusammenfassung

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt Bürgschaften für Kredite an Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen, die keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten vorweisen können. Die Bürgschaften dienen der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln (Bar-/Avalkredite) und werden über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgewickelt. Die Bürgschaftsquote beträgt bis zu 80 % der Kreditsumme, bei einem Mindestvolumen von 3,5 Mio. Euro.

Kumulierbarkeitsregeln

Bei Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) außerhalb nationaler Fördergebiete sind die Förderhöchstsätze und Kumulierungsobergrenzen des KMU-Gemeinschaftsrahmens der EU einzuhalten. Für große Unternehmen in Schwierigkeiten ist eine Einzelfallprüfung durch die EU-Kommission gemäß Artikel 93 Abs. 3 EG-Vertrag erforderlich, um die Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt sicherzustellen.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Nicht relevant (keine direkten Zuschüsse im Rahmen dieses Programms).

  • Darlehen: Indirekter Vorteil durch Absicherung von Krediten mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 % (Investitionskredite) bzw. 60 % (Betriebsmittelkredite). Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre. Zinssätze und Tilgungsmodalitäten richten sich nach den Konditionen der Hausbank, wobei marktgerechte Effektivverzinsung vorgeschrieben ist.

  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant (keine Steuererleichterungen im Rahmen dieses Programms).

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – Die Absicherung von Krediten in Höhe von mindestens 3,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 % stellt einen erheblichen finanziellen Vorteil dar, da Unternehmen Zugang zu Finanzierungsmitteln erhalten, die sonst aufgrund fehlender Sicherheiten nicht möglich wären.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten kann die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial von Unternehmen stärken. Zudem bietet die Zusammenarbeit mit der ISB potenziellen Zugang zu Beratungsangeboten und Netzwerken.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler, Existenzgründer sowie Träger sozialer oder kultureller Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.

  • Die ordnungsgemäße Bedienung des Kredits muss bei normalem wirtschaftlichen Verlauf erwartbar sein; der Antragsteller muss kreditfähig und kreditwürdig sein sowie über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.

  • Bankmäßige Sicherheiten dürfen nicht in ausreichendem Maße vorhanden sein.

  • Für Umstrukturierungs-, Konsolidierungs- oder Sanierungskredite ist ein Umstrukturierungsplan vorzulegen.

  • Nachträgliche Verbürgung bestehender Kredite ist ausgeschlossen.

  • Der Antrag muss über die Hausbank bei der ISB eingereicht werden.

  • Die Entscheidung über die Bürgschaft liegt im Ermessen des Ministers der Finanzen und erfolgt nach Beratung durch den Landesbürgschaftsausschuss.

Landesbürgschaftsprogramm Rheinland-Pfalz: Förderung für Unternehmen und Gründer