Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“: Förderung zur Prävention von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen
Das Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ ist ein zentrales Förderinstrument des Landes Nordrhein-Westfalen, das sich auf die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit konzentriert. Es richtet sich an Kommunen, freie Träger der Wohlfahrtspflege und private Träger, um innovative Projekte in den Bereichen Prävention, Wohnraumbeschaffung und wohnbegleitende Hilfen zu unterstützen. Durch Zuschüsse werden Maßnahmen finanziert, die Wohnungslosigkeit vermeiden oder schnell beheben sollen.
Kurzzusammenfassung des Programms
Das Programm fördert Projekte, die auf bestehenden Strukturen aufbauen und deren Effektivität steigern. Es zielt auf die Vermeidung von Wohnungsnotfällen ab und unterstützt experimentelle Ansätze zur Weiterentwicklung der Hilfen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken kann. Projekte haben eine Laufzeit von 2 bis maximal 3 Jahren, bei Beratungsprojekten bis zu 1 Jahr. Beratungskosten sind auf maximal 16.000 € begrenzt.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, solange die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) Nordrhein-Westfalen eingehalten werden. Doppelförderungen für dieselben Ausgaben sind jedoch ausgeschlossen. Bei Projekten, die EU-Beihilferegeln betreffen, müssen diese beachtet werden, auch wenn sie im Programmkontext nicht explizit hervorgehoben sind. Dies ermöglicht eine flexible Finanzierung, solange Transparenz und Abgrenzung gewahrt bleiben.
Potentielle monetäre Vorteile
Der monetäre Mehrwert des Programms ist hoch, insbesondere durch die attraktiven Zuschussquoten. In der Kategorie Zuschüsse liegt der Wert bei bis zu 90 % der Projektkosten, was eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Träger bedeutet. Darlehen oder Steuervergünstigungen spielen keine Rolle, da das Programm rein auf Zuschüssen basiert.
Die Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts ist hoch, da die hohen Zuschussanteile signifikante Unterstützung bieten. Indirekte Vorteile umfassen den Zugang zu Netzwerken durch Erfahrungsaustausch und Workshops, den Transfer von Projektergebnissen in andere Regionen sowie fachliche Evaluation und Beratung, die langfristig die Projektqualität verbessern.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsberechtigt sind Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege und private Träger. Projekte müssen auf bestehenden Strukturen aufbauen und deren Effektivität verbessern, mit Schwerpunkten auf Prävention, Wohnraumbeschaffung, wohnbegleitenden Hilfen oder experimentellen Ansätzen.
Ein Eigenanteil ist erforderlich: mindestens 10 % für nicht-kommunale Träger und 20 % für kommunale Träger. Bagatellgrenzen betragen 2.000 € Zuschuss für nicht-kommunale Träger und 12.500 € für kommunale Träger.
Anträge sind fristgerecht zum 31. Januar oder 31. Juli beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einzureichen. Jede Bewerbung erfordert eine detaillierte Projektskizze mit Zielsetzung, Nutzen, Meilensteinen und Transfermöglichkeiten. Projekte müssen eine Perspektive zur Verstetigung nach Förderende aufweisen.
Zusätzlich sind eine Evaluation (eigenständig oder extern) sowie Zwischen- und Abschlussberichte verpflichtend, um den Erfolg der Maßnahmen zu dokumentieren und zu sichern.