ZILE Förderprogramm: Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung in Niedersachsen
Name des Förderprogramms
ZILE - Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung
Kurzzusammenfassung
Das ZILE-Programm des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen fördert die integrierte ländliche Entwicklung mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes. Ziel ist die Verbesserung der Agrarstruktur, Infrastruktur und Wirtschaftskraft in ländlichen Räumen durch verschiedene Teilinterventionen wie Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen, Flurbereinigung und Unterstützung von Kleinstunternehmen. Es richtet sich an Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen in ländlichen Gebieten.
Kumulierbarkeitsregeln
Förderungen nach ZILE können mit anderen staatlichen Beihilfen kombiniert werden, sofern unterschiedliche beihilfefähige Kosten betroffen sind. Bei sich überschneidenden Kosten darf die höchste Beihilfeintensität oder der maximale Beihilfebetrag nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) nicht überschritten werden. Eine Förderung unter der De-minimis-Verordnung ist ebenfalls möglich, mit entsprechenden Begrenzungen.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Hoch (über 50.000 € möglich, je nach Teilintervention und Begünstigtem; z. B. bis zu 500.000 € für Gemeinden bei Dorfentwicklung oder Basisdienstleistungen, bis zu 200.000 € für Kleinstunternehmen in drei Jahren)
- Darlehen: Nicht relevant (keine Darlehensförderung im Programm vorgesehen)
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant (keine Steuervergünstigungen im Programm vorgesehen)
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen, die je nach Projekt und Begünstigtem erhebliche finanzielle Unterstützung bieten können.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu Netzwerken durch Bürgerbeteiligung und Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren (z. B. LEADER-Programme); Marktvorteile durch Stärkung der lokalen Infrastruktur und Grundversorgung.
Bedingungen für Antragsannahme
- Aufnahme des Ortes oder der Region in das entsprechende Programm (z. B. Dorfentwicklungsprogramm oder Flurbereinigungsprogramm) ist Voraussetzung für die meisten Teilinterventionen.
- Vorlage von Bedarfsanalysen, Markt- und Standortanalysen sowie Wirtschaftlichkeitskonzepten, insbesondere bei investiven Vorhaben in den Bereichen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und Kleinstunternehmen.
- Einhaltung der EU-Beihilferegeln (z. B. AGVO, De-minimis-Verordnung); keine Förderung bei bestehenden Rückforderungsansprüchen oder Unternehmen in Schwierigkeiten.
- Förderanträge müssen in der Regel bis zum 30. September des jeweiligen Jahres bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung) eingereicht werden.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und Eigenbeteiligung (z. B. mindestens 25 % bei Flurbereinigung); bei Kleinstunternehmen Nachweis der Qualifikation und Gesamtfinanzierung.
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit und geschlechtergerechter Verteilung bei Arbeitsplätzen; Abstimmung mit regionalen Entwicklungskonzepten (z. B. LEADER).
- Ausschluss von Großunternehmen und Filialisten (außer bei Gemeinden als Begünstigte) sowie bestimmter Vorhaben (z. B. Wohnraum, Betriebsverlagerungen ohne Erweiterung).