Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutschein für KMU in Niedersachsen
Das Förderprogramm "Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur - Innovationsgutschein" der NBank richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Niedersachsen. Es unterstützt die Nutzung externer Forschungsinfrastrukturen, um innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, die den Innovationsprozess erleichtern.
Kurzzusammenfassung des Förderprogramms
Dieses Programm ermöglicht KMU in Niedersachsen, externe Dienstleister für Forschungsinfrastrukturen in Anspruch zu nehmen. Der Fokus liegt auf der Förderung von Innovationen durch finanzielle Unterstützung. Mit Zuschüssen bis zu 30.000 € und einem Fördersatz von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bietet es eine wertvolle Hilfe für den Einstieg in Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Kumulierbarkeitsregeln
Eine Kumulierung mit anderen Förderungen aus EFRE-Mitteln oder EU-Mitteln aus Landesprogrammen für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen. Die Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung, wonach die Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen pro Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren 200.000 € nicht überschreiten darf. Dies stellt sicher, dass die Förderung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bleibt.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Bis zu 30.000 € bei einem Fördersatz von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
- Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Mittel – der maximale Zuschuss von 30.000 € stellt für viele KMU eine signifikante finanzielle Unterstützung dar, ist jedoch im Vergleich zu anderen Programmen begrenzt.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Neben den direkten Zuschüssen gewährt das Programm Zugang zu hochwertiger Forschungsinfrastruktur und Know-how externer Partner. Dies steigert die Innovationsfähigkeit und Marktwettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Zudem können wertvolle Netzwerke zu Forschungseinrichtungen und Universitäten aufgebaut werden.
Bedingungen für Antragsannahme
Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller folgende Kriterien erfüllen:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen (Eintrag im Handelsregister oder nach Handwerksordnung).
- Das Innovationsprojekt muss den aktuellen Stand der Technik im Unternehmen übertreffen, marktfähig und realisierbar sein.
- Es muss ein technisches Entwicklungsrisiko für das Unternehmen vorliegen.
- Die beauftragten Forschungs- und Entwicklungsdienstleister müssen über das notwendige Know-how verfügen.
- Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss durch das Unternehmen sichergestellt sein.
- Der Antrag muss vor Projektbeginn über das Kundenportal der NBank gestellt werden.
- Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip: Auszahlung erst nach Einreichung und Prüfung der Belege für tatsächlich entstandene, förderfähige Kosten.
Dieses Förderprogramm bietet KMU in Niedersachsen eine gezielte Unterstützung für innovative Projekte durch die Nutzung externer Ressourcen.