Förderprogramm RL Mehrgenerationen: Zuschüsse für Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen

Das Förderprogramm „Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens“ (RL Mehrgenerationen) des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, generationenübergreifendes Miteinander und nachbarschaftliches Zusammenleben im Sozialraum zu fördern. Es richtet sich an Kommunen, Verbände und Träger von Mehrgenerationenhäusern sowie selbstorganisierten Treffpunkten und bietet Zuschüsse für Personal- und Sachkosten.

Kurzzusammenfassung des Förderprogramms

Dieses Programm unterstützt niedrigschwellige, regional bedarfsorientierte Angebote für alle Generationen. Es fördert die Einrichtung und den Betrieb von Mehrgenerationenhäusern sowie selbstorganisierten Treffpunkten, die das Zusammenleben in der Nachbarschaft stärken. Durch finanzielle Beihilfen werden Projekte ermöglicht, die den Austausch zwischen Jung und Alt erleichtern und soziale Netzwerke aufbauen.

Kumulierbarkeitsregeln

Das Förderprogramm kann mit anderen Initiativen kombiniert werden, insbesondere mit dem Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“. Die Zuschüsse des Landes Niedersachsen dienen hier als Kofinanzierung zu Bundesmitteln. EU-Beihilferegeln werden in den Unterlagen nicht explizit genannt, sollten jedoch bei der Antragstellung geprüft werden, um Doppel Förderungen zu vermeiden und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu gewährleisten.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Der finanzielle Umfang ist niedrig und beträgt bis zu 6.000 € für Mehrgenerationenhäuser ohne Bundesförderung sowie für selbstorganisierte Treffpunkte. Bei Kofinanzierung zu Bundesmitteln kann der Zuschuss bis zur Hälfte der kommunalen Kofinanzierung ausmachen. Generell darf der Zuschuss maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen, mit einer Ausnahme bis zu 75 % bei bestimmten Mütterzentren.
  • Darlehen: Es gibt keine Darlehenskomponente in diesem Programm.
  • Steuervergünstigungen: Keine steuerlichen Vorteile sind vorgesehen.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Der monetäre Mehrwert wird als niedrig eingestuft, da die Zuschusshöhe auf maximal 6.000 € oder anteilige Kofinanzierung beschränkt ist. Dennoch bietet das Programm indirekte Vorteile, wie den Zugang zu Netzwerken durch Kooperationen mit lokalen Akteuren – etwa Pflegestützpunkten oder Familienbüros. Diese Unterstützung erleichtert die Einbettung in die kommunale Infrastruktur und steigert langfristig die Sichtbarkeit und Nachhaltigkeit der Einrichtungen.

Bedingungen für Antragsannahme

Um für Förderungen im Rahmen des RL Mehrgenerationen-Programms berechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, die Träger von Mehrgenerationenhäusern oder selbstorganisierten Treffpunkten in Niedersachsen sind.
  • Mehrgenerationenhäuser müssen Angebote für alle Generationen bereitstellen und entweder im Bundesprogramm gefördert werden oder ein detailliertes Handlungskonzept mit inhaltlichen Schwerpunkten vorlegen.
  • Selbstorganisierte Treffpunkte arbeiten nach dem Laien-mit-Laien-Prinzip, bieten Bildungs- und Kulturangebote für Eltern sowie Betreuung für Kinder an, sind mindestens 3 Tage pro Woche (15 Stunden) geöffnet und verfügen über geeignete Räumlichkeiten.
  • Ein Votum der Standortkommune ist zwingend erforderlich. Es muss den regionalen Bedarf, die Einbindung in die kommunale Planung und die dauerhafte Integration in die lokale Infrastruktur belegen.
  • Abstimmung mit lokalen Einrichtungen wie Pflegestützpunkten oder Familienbüros ist notwendig, um Doppelstrukturen zu vermeiden; dies muss dokumentiert werden.
  • Barrierefreier Zugang zu Einrichtungen und Angeboten soll gewährleistet werden.
  • Anträge sind bis spätestens 1. November des Vorjahres beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einzureichen.

Dieses Förderprogramm bietet eine wertvolle Unterstützung für Initiativen, die das soziale Zusammenleben in Niedersachsen bereichern möchten.

Förderprogramm RL Mehrgenerationen: Zuschüsse für Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen