ERP-Förderkredit Digitalisierung: KfW-Förderung für Digitalisierungsmaßnahmen im Mittelstand

Das ERP-Förderkredit Digitalisierung (Kredit Nr. 511/512) ist ein Programm der KfW, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt wird. Es zielt darauf ab, Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand zu fördern. Das Programm richtet sich an Freiberufler, Einzelunternehmen sowie kleine, mittlere und größere mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresgruppenumsatz in Deutschland.

Gefördert werden Investitionen und Betriebskosten für Basis-, LevelUp- und HighEnd-Digitalisierungsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Hard- und Software, IT-Sicherheit oder Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz. Die Förderung erfolgt in drei Stufen mit steigender Zinsvergünstigung und optionalem Zuschuss.

Kumulierbarkeit mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zuschüssen oder Zulagen ist grundsätzlich möglich, solange die zulässigen Beihilfeobergrenzen gemäß EU-Beihilferecht eingehalten werden. Die De-minimis-Verordnung erlaubt maximal 300.000 Euro über drei Jahre, während die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Investitionsbeihilfen gilt. Für Stromerzeugungsanlagen mit staatlicher Förderung, wie dem EEG, ist nur ein beihilfefreier Zinssatz möglich. Ebenso wird ein beihilfefreier Zinssatz für LevelUp- und HighEnd-Vorhaben angeboten, falls die Beihilfegrenzen ausgeschöpft sind.

Monetäre Vorteile des Programms

Zuschüsse

Hoch: Bis zu 200.000 Euro in den Stufen 2 und 3; in Stufe 1 gibt es keinen Zuschuss.

Darlehen

Zinsverbilligte Kredite mit individuellen Zinssätzen, die von Bonität, Sicherheiten und Förderstufe abhängen. Die günstigsten Konditionen gelten in Stufe 3. Laufzeiten reichen von 2 bis 10 Jahren, mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. Die Kredithöhe beträgt bis zu 7,5 Millionen Euro in Stufe 1 und bis zu 25 Millionen Euro in den Stufen 2 und 3. Es erfolgt eine 100-prozentige Auszahlung der förderfähigen Kosten.

Steuervergünstigungen

Nicht relevant für dieses Programm.

Insgesamt ergibt sich ein hoher monetärer Mehrwert durch die Kombination aus hohen Zuschüssen bis 200.000 Euro und attraktiven Kreditkonditionen mit zinsverbilligten Sätzen, flexiblen Laufzeiten und hohen Kreditsummen.

Zusätzlich bietet das Programm indirekte Vorteile, wie den Zugang zu Beratung durch den KfW-Digitalisierungs-Check. Dieser unterstützt Unternehmen bei der Analyse und Weiterentwicklung ihres Digitalisierungsstands und schafft potenziell Wettbewerbsvorteile durch modernisierte Prozesse und Technologien.

Bedingungen für die Antragsannahme

Antragsteller müssen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland sein. Bei Auslandssitz gelten nur deutsche Tochtergesellschaften oder Niederlassungen.

Die Unternehmensgröße variiert je Stufe: Stufe 1 (Basisdigitalisierung) ist nur für KMU gedacht (weniger als 250 Mitarbeiter, maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme). Stufen 2 und 3 umfassen auch größere Mittelständler bis 500 Millionen Euro Jahresgruppenumsatz.

Für Stufe 1 ist der KfW-Digitalisierungs-Check verpflichtend, eine Selbsteinschätzung des Digitalisierungsgrads. Bei Kredit Nr. 512 (mit Haftungsfreistellung) müssen mindestens zwei vollständige Jahresabschlüsse vorliegen.

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben; der Antrag muss vor Projektstart bei einem Finanzierungspartner gestellt werden. Es gelten Umwelt- und Sozialstandards sowie die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW.

Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß AGVO), bestimmte Sektoren (gemäß De-minimis/AGVO) und Fälle mit Verstößen gegen frühere EU-Beihilfenrückforderungen. Der Nachweis der Mittelverwendung muss innerhalb von 24 Monaten nach Vollauszahlung des Kredits erfolgen.

ERP-Förderkredit Digitalisierung: KfW-Förderung für Digitalisierungsmaßnahmen im Mittelstand