Festivalförderfonds: Förderung innovativer Musikfestivals in Deutschland 2025
Der Festivalförderfonds bietet eine wertvolle Unterstützung für Musikfestivals, die Innovation und kulturelle Vielfalt fördern. Dieses bundesweite Programm richtet sich speziell an kleine und mittlere Veranstaltungen in ländlichen und nicht-urbanen Regionen. Im Folgenden geben wir eine detaillierte Übersicht über das Programm, um Ihnen zu helfen, die Möglichkeiten für Ihre Festivalplanung 2025 zu verstehen.
Kurzzusammenfassung des Festivalförderfonds
Der Festivalförderfonds unterstützt bundesweit innovative, genre- und spartenübergreifende Musikfestivals, insbesondere in ländlichen und nicht-urbanen Räumen mit bis zu 100.000 Einwohnern. Das Ziel ist die Förderung künstlerischer Vielfalt sowie soziokultureller Aspekte wie Diversität, Inklusion und Nachhaltigkeit. Geeignet sind kleine und mittlere Festivals mit maximal 15.000 Besucher:innen. Die Förderung erfolgt projektbezogen für die Festivalausgabe 2025 und umfasst Zuschüsse, die einen signifikanten finanziellen Beitrag leisten können.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung ist mit dem EU-Beihilferecht (Art. 107 AEUV) vereinbar und als Beihilfe für Kultur gemäß Art. 53 Nr. 2 lit. d AGVO von der Anmeldepflicht freigestellt. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, jedoch sind Mittel aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), z. B. von der Kulturstiftung des Bundes, ausgeschlossen. Das Einwerben weiterer Fördermittel von Ländern und Kommunen wird ausdrücklich empfohlen, um die Finanzierung zu stärken.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Der maximale Zuschuss beträgt 50.000 €, abhängig von den Projektausgaben zwischen 10.000 € und 100.000 €. Der Förderanteil ist degressiv und reicht von bis zu 90 % bei 10.000 € bis 50 % bei 100.000 €.
- Darlehen: Nicht relevant, da das Programm keine Darlehenskomponente enthält.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant, da keine Steuervergünstigungen vorgesehen sind.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Mittel – basierend auf der maximalen Fördersumme von 50.000 €, die für kleinere Festivals einen signifikanten finanziellen Vorteil darstellt.
Hinweis auf indirekte Vorteile
Neben den direkten Zuschüssen bietet das Programm Zugang zu Netzwerken durch die Zusammenarbeit mit der Initiative Musik gGmbH. Zudem steigert es die Sichtbarkeit und kulturelle Relevanz durch die Förderung innovativer und soziokultureller Projekte.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsberechtigt sind gewerbetreibende Einzelunternehmer:innen und rechtsfähige juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für ein Musikfestival tragen.
Das Festival muss folgende Kriterien erfüllen:
- Öffentlich zugänglich sein und ein zusammenhängendes, kuratiertes Programm mit Livemusik bieten.
- Innovative, genre- oder spartenübergreifende Ansätze verfolgen, z. B. in Bereichen wie Popularmusik, Jazz oder Klassik.
- Fokus auf kleine und mittlere Festivals mit maximal 15.000 Besucher:innen, vorzugsweise in nicht-urbanen Räumen (mindestens 70 % der geförderten Festivals sollen aus ländlichen Regionen stammen).
- Bereits mindestens einmal stattgefunden haben (frühestens 2019) oder bei Neugründungen eine Veranstaltungstätigkeit im Bereich Livemusik nachweisen.
- Maximal 40 % der Grundfinanzierung aus öffentlichen Mitteln stammen (Ausnahme für gemeinnützige Einrichtungen).
- Inhaltliche Schwerpunkte (maximal 3) wie Nachwuchsförderung, Diversität, Inklusion, Nachhaltigkeit oder demokratiefördernde Aspekte umsetzen.
Projektausgaben müssen zwischen 10.000 € und 100.000 € liegen. Der Eigenanteil (mindestens 10–50 %) kann durch Eigenmittel, Sponsoring, Spenden oder Eigenleistungen (z. B. bürgerschaftliches Engagement mit 15 €/Stunde, maximal 20 % der Gesamtausgaben) erbracht werden.
Weitere Vorgaben:
- Kein Projektbeginn vor Abschluss des Fördervertrags (Ausnahme: genehmigter förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn).
- Projektlaufzeit bis spätestens 31. Dezember 2025.
- Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Projektende (spätestens 31. März 2026) einreichen, andernfalls droht Rückforderung der Fördermittel.
- Ausschluss von Festivals mit verfassungsfeindlichen, gesetzeswidrigen oder menschenverachtenden Inhalten sowie von Veranstaltungen, die primär Volksfeste oder Demonstrationen sind.
Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der Initiative Musik vom 11. Oktober 2024 (10:00 Uhr) bis 4. November 2024 (18:00 Uhr). Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt.
Diese Analyse des Festivalförderfonds bietet eine klare Übersicht, um eine fundierte Entscheidung über eine Antragstellung zu treffen. Für detaillierte Informationen empfehlen wir, die offiziellen Richtlinien zu konsultieren.