Förderung von Unternehmensberatungen für KMU: Zuschüsse bis 2.800 € vom BMWK

Das Förderprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in Deutschland wertvolle Unterstützung. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und unternehmerischen Kompetenzen zu stärken, insbesondere bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Herausforderungen. Gefördert werden individuelle Beratungen mit Kosten bis zu 3.500 €, wobei regionale Zuschusssätze zwischen 50 % und 80 % variieren.

Kumulierbarkeitsregeln

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Zuschüssen, einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), ist ausgeschlossen (Kumulierungsverbot). Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 gewährt, mit einer Obergrenze von 300.000 € innerhalb eines rollierenden Zeitraums von drei Jahren. Eine Überschreitung dieser Grenze führt zur Ablehnung des Zuschusses.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Niedrig (unter 10.000 €); maximal 2.800 € in den neuen Bundesländern (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Leipzig) bei 80 % Zuschuss, maximal 1.750 € in den alten Bundesländern (mit Berlin und Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) bei 50 % Zuschuss.
  • Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm.
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Niedrig, da die Zuschüsse pro Beratung auf maximal 2.800 € begrenzt sind, auch bei mehreren Beratungen (maximal 5 insgesamt, nicht mehr als 2 pro Jahr).

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu qualifizierten Beratern und Unterstützung bei der Anpassung an wirtschaftliche, digitale und ökologische Herausforderungen, was langfristig Wettbewerbsvorteile und Nachhaltigkeit fördern kann.

Bedingungen für Antragsannahme

Antragsteller müssen KMU gemäß EU-Definition sein (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Unternehmen in Insolvenz oder vergleichbaren Verfahren sowie bestimmte Branchen (z. B. Unternehmensberatung, Steuerberatung, gemeinnützige Organisationen) sind ausgeschlossen.

Beratungen müssen konzeptionell sein, Schwachstellen analysieren und konkrete Handlungsempfehlungen geben; sie dürfen maximal 5 Tage dauern und müssen von registrierten, unabhängigen Beratern durchgeführt werden.

Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal vor Beginn der Beratung; ein Verwendungsnachweis inklusive Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis muss innerhalb von 6 Monaten nach Informationsschreiben eingereicht werden.

Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen und dies nachweisen. Die vollständige Bezahlung der Beratungskosten (ohne Barzahlung oder Verrechnung) muss nachgewiesen werden.

Einhaltung der De-minimis-Regeln und Vorlage einer entsprechenden Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen ist erforderlich.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU: Zuschüsse bis 2.800 € vom BMWK