Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie: Förderung für energieeffiziente Maßnahmen in Pflege und Gesundheitswesen Brandenburg
Das Förderprogramm Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie des Landes Brandenburg richtet sich an Einrichtungen im Pflege-, Gesundheits- und Eingliederungshilfebereich. Es unterstützt Investitionen in energieeffiziente und energiesparende Maßnahmen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken und die Krisenfestigkeit angesichts steigender Energiepreise und Inflation zu stärken. Dieses Programm bietet eine wertvolle Soforthilfe für Träger, die ihre Einrichtungen nachhaltiger gestalten möchten.
Kumulierbarkeitsregeln des Förderprogramms
Die Förderung ist nachrangig zu anderen Unterstützungsleistungen. Maßnahmen, die bereits durch andere Programme abgedeckt sind, werden nicht gefördert. Sollten später andere Hilfen für dieselben Maßnahmen bewilligt werden, ist eine Verrechnung und Rückzahlung der Soforthilfe erforderlich. Diese Regelung stellt sicher, dass die Mittel effizient und ohne Überschneidungen eingesetzt werden.
Monetäre Vorteile und indirekte Einsparungen
Das Programm bietet hohe Zuschüsse, die einen erheblichen monetären Mehrwert darstellen. In der Kategorie Zuschüsse sind bis zu 1.000.000 € pro Standort für bauliche Maßnahmen möglich, sowie bis zu 200.000 € für weitere Maßnahmen und Beratung. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.500 €. Darlehen oder Steuervergünstigungen sind nicht relevant, da das Programm rein auf Zuschüssen basiert.
Insgesamt ergibt sich eine hohe Bewertung des monetären Mehrwerts durch die potenziell sehr hohen Fördersummen von bis zu 1.000.000 € pro Standort für Investitionen in Gebäude und Anlagentechnik. Zusätzlich profitieren Antragsteller von indirekten Vorteilen wie langfristigen Kosteneinsparungen durch einen geringeren Energieverbrauch und einer erhöhten Krisenfestigkeit der Einrichtungen.
Bedingungen für die Antragsannahme
Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, unterstützenden Wohnformen und Angeboten der Eingliederungshilfe im Land Brandenburg. Gefördert werden Investitionen in Gebäude, Anlagentechnik und Maßnahmen zur Ressourcensenkung, die den Energieverbrauch um mindestens 20 % reduzieren. Ebenso umfassen die Förderungen Beratung und Schulungen zu energieeffizientem Verhalten.
Die Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2024 begonnen und abgeschlossen sein. Für bauliche Maßnahmen ist eine Bestätigung der Energieagentur Brandenburg erforderlich, die innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung vorliegen muss. Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück muss nachgewiesen werden; bei Miete oder Pacht ist die Zustimmung des Eigentümers notwendig.
Anträge sind bis spätestens 31.10.2024 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) einzureichen. Nicht förderfähig sind Personalkosten, Betriebsfolgekosten und Verwaltungsaufwand. Diese Bedingungen gewährleisten, dass die Förderung gezielt auf nachhaltige Investitionen fokussiert ist.