GRW-G Große Richtlinie: Förderung für Investitionen in Brandenburg | Förderflink

Das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie, auch bekannt als Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) verwaltet. Es richtet sich vor allem an mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen bei Investitionen über 3 Mio. EUR in Brandenburg.

Kurzzusammenfassung

Das Programm unterstützt Investitionen in Betriebsstätten, insbesondere zur Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder Transformation hin zu klimaneutraler Wirtschaft. Auch touristische Projekte mit innovativen Ansätzen oder zur Saisonverlängerung werden gefördert. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Brandenburg.

Kumulierbarkeitsregeln

Die Förderung unterliegt den EU-Beihilferegeln. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist möglich, solange die Höchstfördersätze und Beihilfegrenzen gemäß EU-Recht, wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), eingehalten werden. Eine genaue Prüfung erfolgt im Einzelfall durch die ILB.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Hoch (über 50.000 € möglich, abhängig von Projektgröße und Fördersatz). Fördersätze variieren je nach Unternehmensgröße und Region: bis zu 20 % für kleine Unternehmen in D-Fördergebieten, bis zu 15 % in C-Fördergebieten (mit möglichen Zuschlägen), und bis zu 45 % für Transformationsinvestitionen (klimaneutrale Projekte).
  • Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm, da die Förderung ausschließlich als Zuschuss gewährt wird.
  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm, da keine steuerlichen Vorteile vorgesehen sind.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen, insbesondere bei Transformationsinvestitionen und in strukturschwachen Regionen mit Zuschlägen.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu Netzwerken und Beratung durch die ILB und WFBB (Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH), Unterstützung bei Weiterbildungskonzepten sowie strategische Vorteile durch Investitionen in zukunftsweisende Cluster und nachhaltige Projekte.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Tourismusgewerbe) mit Betriebsstätten in Brandenburg, sofern keine branchenspezifischen Ausschlüsse vorliegen.
  • Mindestinvestitionssumme von 100.000 EUR an zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Förderung von Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, grundlegenden Produktionsänderungen oder Übernahme stillgelegter Betriebsstätten.
  • Für große Unternehmen: Förderung nur bei Investitionen in neue Wirtschaftstätigkeiten (z. B. neue Betriebsstätte oder Diversifizierung in neue Tätigkeitsbereiche).
  • Transformationsinvestitionen (klimaneutrale Projekte) sind unabhängig von der Unternehmensgröße förderfähig.
  • Touristische Projekte nur bei spezifischen Schwerpunkten (z. B. Rad-/Wandertourismus, innovative Inhalte, Saisonverlängerung).
  • Keine Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg.
  • Antragstellung bei der ILB vor Projektbeginn, inklusive Bestätigung der Gesamtfinanzierung durch die Hausbank.
  • Einhaltung der geltenden Haushalts-, Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Diese Analyse bietet eine klare und präzise Übersicht über das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Unternehmen, die Fördermöglichkeiten in Brandenburg suchen. Für weitere Details oder individuelle Beratung steht die ILB unter der Telefonnummer 0331 660-2211 zur Verfügung.

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