Internationale Tourförderung: Zuschüsse für Musiker bei Konzertreisen ins Ausland

Die Internationale Tourförderung der Initiative Musik bietet wertvolle Unterstützung für Musikerinnen, Musiker und Bands mit Wohnsitz in Deutschland. Dieses Programm zielt darauf ab, den Einstieg oder die Etablierung auf internationalen Musikmärkten zu erleichtern. Es gewährt Zuschüsse für besondere Auftritte wie Tourneen, Festivals oder Showcases im Bereich populärer Musik.

Kurzzusammenfassung

Das Programm unterstützt Konzertreisen ins Ausland, um Sichtbarkeit und Netzwerke zu stärken. Förderfähig sind Kosten für Reisen, Unterkünfte, Verpflegung sowie Booking- und Agenturprovisionen. Es richtet sich an Profis in Genres wie Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop oder elektronischer Musik und hilft, den internationalen Durchbruch zu meistern.

Kumulierbarkeitsregeln

Eine Kombination mit Förderungen auf Landes- oder Kommunalebene ist möglich, solange dies im Antrag angegeben wird. Doppelförderungen mit anderen Bundesmitteln, wie vom Goethe-Institut oder Musikfonds, sind jedoch nicht erlaubt. Bei internationalen Projekten sollten EU-Beihilferegeln geprüft werden, um Konflikte zu vermeiden.

Potentielle monetäre Vorteile

Zuschüsse

Die Förderung umfasst Zuschüsse in Höhe von 10.000 bis 50.000 €, abhängig von der Anzahl der Auftritte und dem Zielgebiet. Diese decken wesentliche Kosten ab und machen Tourneen finanziell machbar.

Darlehen und Steuervergünstigungen

Darlehen oder Steuervergünstigungen sind in diesem Programm nicht vorgesehen.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Der monetäre Wert wird als mittel eingestuft, da die Zuschüsse je nach Tourumfang und Kostenstruktur variieren. Indirekte Vorteile wie der Zugang zu internationalen Netzwerken und gesteigerte Marktsichtbarkeit erhöhen den langfristigen Nutzen erheblich.

Bedingungen für Antragsannahme

Um antragsberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz in Deutschland (bei Bands: Mehrheit der Mitglieder).
  • Musik im Bereich populärer Genres.
  • Internationale Tour mit maximal 15 plausiblen Auftritten.
  • Nachweis professioneller Arbeitsweise und Umsetzungsfähigkeit.

Der Antrag muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt gestellt werden, online sowie postalisch oder per Fax. Erforderliche Unterlagen umfassen ein detailliertes Formular, Einladungsschreiben, Finanzierungsplan (in Excel-Vorlage) und künstlerische Vita. Das gesamte Verfahren läuft ausschließlich auf Deutsch.

Internationale Tourförderung: Zuschüsse für Musiker bei Konzertreisen ins Ausland