Bioökonomie International 2026: Förderprogramm für internationale Verbundvorhaben in der Bioökonomie
Das Förderprogramm Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2026 wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie unterstützt. Es zielt auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) ab, um globale Herausforderungen wie Klimawandel, Ernährungssicherheit und Ressourcenschutz durch biobasierte Lösungen zu bewältigen. Das Programm richtet sich an deutsche Partner aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die in Kooperation mit internationalen Partnern außerhalb Europas zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit muss auf Augenhöhe erfolgen.
Kumulierbarkeitsregeln
Die Förderung berücksichtigt die EU-Beihilferegeln gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), insbesondere Artikel 8. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist möglich, solange unterschiedliche beihilfefähige Kosten betroffen sind oder die maximal zulässige Beihilfeintensität bzw. der Höchstbetrag nicht überschritten wird. Eine Kumulierung mit De-minimis-Beihilfen ist ausgeschlossen, wenn dadurch die Beihilfeintensität überschritten würde. Unionmittel, die zentral verwaltet werden, werden bei der Berechnung der Beihilfeintensität nicht berücksichtigt, sofern der Gesamtbetrag der öffentlichen Mittel den günstigsten Finanzierungssatz nicht übersteigt.
Potentielle monetäre Vorteile
Kategorien des monetären Mehrwerts
- Zuschüsse: Hoch (bis zu 600.000 € pro Verbund für alle deutschen Partner zusammen, inklusive Projektpauschale). Die Förderquote kann bis zu 100 % für Grundlagenforschung, bis zu 50 % für industrielle Forschung und bis zu 25 % für experimentelle Entwicklung betragen. Diese Quoten können unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei KMU oder wirksamer Zusammenarbeit) auf bis zu 80 % erhöht werden.
- Darlehen: Nicht relevant für dieses Programm.
- Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.
Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts
Hoch – basierend auf der möglichen Fördersumme von bis zu 600.000 € pro Verbund und den hohen Förderquoten, insbesondere für Grundlagenforschung und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen (z. B. KMU-Status oder internationale Kooperation).
Hinweis auf indirekte Vorteile
Zugang zu internationalen Netzwerken und Expertise durch die Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb Europas, potenzielle Marktvorteile durch innovative biobasierte Lösungen sowie Stärkung der Position Deutschlands als Innovationsstandort in der Bioökonomie.
Bedingungen für Antragsannahme
Antragsteller müssen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- oder Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU) sein, mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Projekte müssen im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie thematisch relevant sein und mindestens einen der definierten Forschungsbereiche (z. B. biologisches Wissen, konvergierende Technologien, Transfer in die Anwendung) adressieren.
Internationale Kooperation mit Partnern außerhalb Europas ist zwingend erforderlich, wobei die Zusammenarbeit auf Augenhöhe erfolgen muss (ausgewogener Arbeitsanteil und Kompetenz). Internationale Partner müssen ihre Finanzierung selbst sicherstellen und dies nachweisen („Financial Commitment“).
Projektskizzen müssen bis zum 18. November 2025, 13:00 Uhr MEZ, über das Portal www.bioeconomy-international.de eingereicht werden. Eine vollständige und rechtzeitige Einreichung ist entscheidend, da verspätete oder unvollständige Skizzen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Die Projektdauer darf maximal 36 Monate betragen.
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach Artikel 1 Abs. 2-6 AGVO vorliegen (z. B. Unternehmen in Schwierigkeiten oder nicht erfüllte Rückforderungsanordnungen der EU-Kommission).
Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Verbundpartnern muss vorliegen oder geplant sein, und es dürfen keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.
Die Ergebnisse des Projekts dürfen nur in Deutschland, dem EWR, der Schweiz oder den Partnerländern genutzt werden.