GRW Förderprogramm: Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – Förderung in Deutschland

Name des Förderprogramms

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Kurzzusammenfassung

Die GRW ist das zentrale Instrument der regionalen Strukturpolitik in Deutschland, das auf der Zusammenarbeit von Bund und Ländern basiert. Sie zielt darauf ab, strukturschwache Regionen zu stärken, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und die wirtschaftliche Entwicklung durch Investitionen in gewerbliche Projekte, wirtschaftsnahe Infrastruktur und Maßnahmen zur Standortattraktivität zu fördern. Die Reform 2022 und der Koordinierungsrahmen ab 2024 berücksichtigen aktuelle Herausforderungen wie Klimaneutralität und Transformation.

Kumulierbarkeitsregeln

Die GRW-Förderung kann mit anderen Beihilfen kombiniert werden, sofern die EU-Beihilfehöchstgrenzen gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und den Regionalbeihilfeleitlinien nicht überschritten werden. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, und bei Kumulierung mit anderen Programmen darf die Summe der Bruttosubventionsäquivalente den jeweils günstigsten Höchstbetrag nicht übersteigen.

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

Zuschüsse

Hoch (über 50.000 € möglich, abhängig von Förderhöchstsätzen und Projektgröße; z. B. bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen in bestimmten C-Fördergebieten).

Darlehen

Zinsverbilligte Darlehen mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren; der Zinssatz wird anhand des Referenzzinssatzes der EU-Kommission ermittelt, wobei die Differenz zum Marktzinssatz als Beihilfe gilt; keine Nachrangdarlehen.

Steuervergünstigungen

Nicht direkt vorgesehen im Rahmen der GRW.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Hoch – basierend auf den potenziell hohen Zuschüssen (bis zu mehreren Millionen Euro bei großen Projekten) und den vorteilhaften Konditionen der zinsverbilligten Darlehen, die erhebliche finanzielle Entlastungen bieten können.

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu regionalen Netzwerken, Unterstützung bei der Transformation zu klimaneutralen Technologien und Verbesserung der Standortattraktivität, was langfristig Wettbewerbsvorteile und Marktzugang erleichtert.

Bedingungen für Antragsannahme

Das Vorhaben muss in einem definierten GRW-Fördergebiet (gemäß Fördergebietskarte 2022-2027) liegen, das auf Basis von Regionalindikatoren (z. B. Produktivität, Unterbeschäftigung) festgelegt wird.

Förderfähig sind gewerbliche Investitionen, wirtschaftsnahe Infrastruktur und Maßnahmen zur Standortattraktivität, die mindestens eines der GRW-Hauptziele (z. B. Schaffung von Arbeitsplätzen, Stärkung der Innovationsfähigkeit) unterstützen.

Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen (schriftlich oder online über amtliche Formulare bei den zuständigen Landesstellen).

Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen, außer bei Beihilfen zur Bewältigung von Naturkatastrophen.

Bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte müssen nachweisbar sein (z. B. Investitionsvolumen übersteigt Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 % oder Schaffung von mindestens 10 % zusätzlicher Dauerarbeitsplätze).

Eigenbeitrag des Antragstellers muss mindestens 25 % der förderfähigen Kosten betragen und darf keine öffentlichen Mittel enthalten.

Einhaltung der EU-Beihilferegeln, insbesondere hinsichtlich Förderhöchstsätzen (z. B. bis zu 35 % für kleine Unternehmen in C-Fördergebieten) und Anmeldepflichten bei der EU-Kommission bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte (z. B. 8,25 Mio. € für KMU-Investitionen).

GRW Förderprogramm: Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – Förderung in Deutschland