Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante: Förderung für Digitalisierungsprojekte in Baden-Württemberg

Name des Förderprogramms

Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante

Kurzzusammenfassung

Dieses Programm der L-Bank in Baden-Württemberg unterstützt mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden bei der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben. Gefördert werden Projekte zur Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sowie zur Erhöhung der IKT-Sicherheit mit einem Kostenvolumen von 15.000 bis 100.000 €. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen und einen Tilgungszuschuss. Das Programm läuft bis zum 30.06.2025 und wird danach in das neue Programm „Digitalisierungsfinanzierung“ integriert.

Kumulierbarkeitsregeln

Eine Kombination mit der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus oder anderen öffentlichen Fördermitteln für dieselben förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Kombination mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW nicht möglich. Die Förderung unterliegt den EU-Beihilferegeln nach der De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2831), mit entsprechenden Obergrenzen und Dokumentationspflichten (De-minimis-Erklärung über Beihilfen der letzten drei Jahre erforderlich).

Potentielle monetäre Vorteile

Kategorien des monetären Mehrwerts

  • Zuschüsse: Mittel (Tilgungszuschuss, abhängig vom Darlehensbetrag und Zeitpunkt der Zusage, z. B. aktuell 10-40 % des Bruttodarlehensbetrags, maximal 4.000-10.000 €, je nach Konditionen zum Zeitpunkt der Zusage).

  • Darlehen: Zinsverbilligte Darlehen mit einem Betrag von 15.000 bis 100.000 €, Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren, tilgungsfreie Jahre (0-2 Jahre), keine Bereitstellungszinsen. Zinssätze variieren je nach Bonität und Besicherung (Preisklassen A-I, risikogerechtes Zinssystem), festgelegt bei Zusage durch die L-Bank (aktuelle Konditionen unter www.l-bank.de/konditionen).

  • Steuervergünstigungen: Nicht relevant für dieses Programm.

Gesamtbewertung des monetären Mehrwerts

Mittel (basierend auf der Kombination aus zinsverbilligtem Darlehen und Tilgungszuschuss, der die Rückzahlung reduziert; der finanzielle Vorteil hängt von Darlehenshöhe und individuellen Konditionen ab).

Hinweis auf indirekte Vorteile

Zugang zu Beratung durch Hausbanken und Kooperation mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (z. B. Kombi-Bürgschaft 70 für fehlende Sicherheiten), was die Finanzierung erleichtert und Netzwerke stärken kann.

Bedingungen für Antragsannahme

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberufler mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. €.

  • Investitionen müssen in Baden-Württemberg erfolgen.

  • Förderfähige Projekte müssen einen erheblichen Digitalisierungsfortschritt darstellen und ein Kostenvolumen zwischen 15.000 und 100.000 € haben.

  • Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank erfolgen; der Beginn vor Zusage der L-Bank geschieht auf eigenes Risiko.

  • Bei vorheriger Förderung durch die Digitalisierungsprämie muss eine Wartefrist von einem Jahr seit Festsetzung des Tilgungszuschusses oder Vollauszahlung eines Zuschusses eingehalten werden.

  • Einhaltung der EU-Beihilferegeln (De-minimis-Verordnung), inklusive Einreichung einer De-minimis-Erklärung über erhaltene Beihilfen der letzten drei Jahre.

  • Nachweis der zweckgebundenen Verwendung der Mittel innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung erforderlich.

  • Unternehmen dürfen nicht in gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein (gemäß EU-Definition).

Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante: Förderung für Digitalisierungsprojekte in Baden-Württemberg